Bearbeiten von „Rechtsberatung“
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Prozesskostenhilfe, abgekürzt [[PKH]] und früher als ''Armenrecht'' bezeichnet, kann als Antrag auf Übernahme der Prozesskosten durch den Staat für Bedürftige beschrieben werden. | Prozesskostenhilfe, abgekürzt [[PKH]] und früher als ''Armenrecht'' bezeichnet, kann als Antrag auf Übernahme der Prozesskosten durch den Staat für Bedürftige beschrieben werden. | ||
Zu den Kriterien gehören neben der Bedürftigkeit auch Erfolgsaussicht und fehlende Mutwilligkeit. [http://www.bmjv.de/DE/Themen/GerichtsverfahrenUndStreitschlichtung/Prozesskostenhilfe/Prozesskostenhilfe_node.html] Durch die [[PKH]] soll es jedem, unabhängig von seiner finanziellen Situation, möglich sein, seine Rechte wahrnehmen (und falls nötig auch einklagen) zu können. Beantragen kann man sie per Formular [http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/Erklaerung_ueber_die_persoenlichen_und_wirtschaftlichen_Verhaeltnisse_bei_Prozess_oder_Verfahrenskostenhilfe.pdf Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess - oder Verfahrenskostenhilfe"]. | |||
Es sollte zuvor geprüft werden, ob eine (bereits bestehende) Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernehmen würde - etwa Gewerkschaften, Mietervereine oder Sozialverbände. | |||
Es sollte zuvor geprüft werden, ob | |||
Das Nachfragen bei [[Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte]] kann helfen. Dabei sollte gleich die Prozesskostenhilfe mit angesprochen werden. | Das Nachfragen bei [[Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte]] kann helfen. Dabei sollte gleich die Prozesskostenhilfe mit angesprochen werden. |