Rechtsberatung

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Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe, abgekürzt PKH und früher als Armenrecht bezeichnet, kann als Antrag auf Übernahme der Prozesskosten durch den Staat für Bedürftige beschrieben werden.

Es sollte zuvor geprüft werden, ob eine (bereits bestehende) Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernehmen würde - etwa Gewerkschaften, Mietervereine oder Sozialverbände.

Das Nachfragen bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kann helfen. Dabei sollte gleich die Prozesskostenhilfe mit angesprochen werden.

Prozesskostenhilfe Weblinks

Prozesskostenhilfe Informationsmaterial

Siehe auch

Weblinks