Referat Finanzen/zu erledigende Dinge/kurzfristig

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  • Plan für Kostenstellen bereitstellen
  • Bekanntgabe der aktuellen Fassung zur BO
    4. Änderungsordnung
    5. Änderungsordnung
    • Beschlüsse bereitstellen (bzw. einholen) lassen
    • mögliche noch ausstehende Genehmigungen (durch das Rektorat) einholen (lassen)
    • Veröffentlichung der Änderungen (falls noch nicht erfolgt)
    • Erstellung einer "rechtsbereinigten" Fassung mit Beginn des (aktuellen) WiSe
  • Einholen der Tabelle zur Kalkulation für die Aufstellung des Planes für das aktuelle Haushaltsjahr