Bearbeiten von „Referat Sport/zu erledigende Dinge/mittelfristig

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*** Die Gelder des [[Referat Sport|Referates Sport]] bzw. Des [[StuRas]] werden für den regulären Betrieb des Hochschulsports verwendet.<br><br>
*** Die Gelder des [[Referat Sport|Referates Sport]] bzw. Des [[StuRas]] werden für den regulären Betrieb des Hochschulsports verwendet.<br><br>
*** Dies beinhaltet die Semester weise Auszahlung von Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro pro Übungsleiter. Dies ist jedoch nicht mit der Finanzordnung und den Beschlüssen des StuRas vereinbar und wurde bis mitte 2011 betrieben.<br><br>
*** Dies beinhaltet die Semester weise Auszahlung von Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro pro Übungsleiter. Dies ist jedoch nicht mit der Finanzordnung und den Beschlüssen des StuRas vereinbar und wurde bis mitte 2011 betrieben.<br><br>
*** Der StuRa erstatte die Startgebühren und Anteilig die Fahrtkosten an Studenten der HTW Dresden zurückerstattet, welche an sächsischen oder deutschen Hochschulmeisterschaften teilgenommen haben. Hintergrund ist, dass die HTW Dresden nicht im [http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeiner_Deutscher_Hochschulsportverband ADH] ist und sich damit einen Beitrag spart in vierstelliger Summe. Der StuRa sollte seine Mittel nur zur Förderung des Studentinnen- und Studentensports gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8179413120638&jlink=p24 § 24] Absatz 3 Nummer 5 SächsHSG verwenden. So entsteht der, vielleicht fälschliche, Eindruck, dass der StuRa damit den Ausgleich für die HTW Dresden trägt, da diese darauf verzichtet Mitgliedsbeiträge beim [http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeiner_Deutscher_Hochschulsportverband ADH] zu zahlen.<br><br>
*** Der StuRa erstatte die Startgebühren und Anteilig die Fahrtkosten an Studenten der HTW Dresden zurück, welche an sächsischen oder deutschen Hochschulmeisterschaften teilnehmen. Hintergrund ist, dass die HTW Dresden nicht im [http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeiner_Deutscher_Hochschulsportverband ADH] ist und sich damit einen Beitrag spart in vierstelliger Summe. Der StuRa sollte seine Mittel nur zur Förderung des Studentinnen- und Studentensports gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8179413120638&jlink=p24 § 24] Absatz 3 Nummer 5 SächsHSG verwenden. So entsteht der, vielleicht fälschliche, Eindruck, dass der StuRa damit den Ausgleich für die HTW Dresden trägt, da diese darauf verzichtet Mitgliedsbeiträge beim [http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeiner_Deutscher_Hochschulsportverband ADH] zu zahlen.<br><br>
* Das Referat Sport besitzt als einzigstes Referat im StuRa ein eigenständiges Konto. Der StuRa als Gremium kann damit in den Sitzungen über einen Beschluss nicht mehr frei über die Gelder entscheiden. Zudem liegt die Kontoberechtigung bei der Referatsleitung Sport und bei der Leitung des Hochschulsportes. Damit liegt auch eine non-konformität vor, da ein Mitarbeiter mit über Studentische Gelder verfügen kann, was nicht im Interesse der Studentenschaft ist.<br><br>
* Das Referat Sport besitzt als einzigstes Referat im StuRa ein eigenständiges Konto. Der StuRa als Gremium kann damit in den Sitzungen über einen Beschluss nicht mehr frei über die Gelder entscheiden. Zudem liegt die Kontoberechtigung bei der Referatsleitung Sport und bei der Leitung des Hochschulsportes. Damit liegt auch eine non-konformität vor, da ein Mitarbeiter mit über Studentische Gelder verfügen kann, was nicht im Interesse der Studentenschaft ist.<br><br>
* In den letzten Jahren erfolgte keine direkte Rückmeldung zur Verwendung der Gelder gegenüber dem StuRa, womit keine dirkete Kontrolle Seitens des StuRas möglich ist. Lediglich eine nachvollziehen über die Ausgaben war durch die Jahresabrechnungen möglich, die das Referat Sport anfertigen musste.<br><br>
* In den letzten Jahren erfolgte keine direkte Rückmeldung zur Verwendung der Gelder gegenüber dem StuRa, womit keine dirkete Kontrolle Seitens des StuRas möglich ist. Lediglich eine nachvollziehen über die Ausgaben war durch die Jahresabrechnungen möglich, die das Referat Sport anfertigen musste.<br><br>

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