Referat Sport/zu erledigende Dinge/mittelfristig: Unterschied zwischen den Versionen

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** Das Referat Sport wird nicht vernünftig auf der [http://www.htw-dresden.de/startseite/hochschule/hochschulsport/sportreferate.html Homepage der HTW Dresden] ausgeschrieben<br><br>
** Das Referat Sport wird nicht vernünftig auf der [http://www.htw-dresden.de/startseite/hochschule/hochschulsport/sportreferate.html Homepage der HTW Dresden] ausgeschrieben<br><br>
*** Die Gelder des [[Referates Sport]] bzw. Des [[StuRas]] werden für den regulären Betrieb des Hochschulsports verwendet.<br><br>
*** Die Gelder des [[Referat Sport|Referates Sport]] bzw. Des [[StuRas]] werden für den regulären Betrieb des Hochschulsports verwendet.<br><br>
*** Dies beinhaltet die Semester weise Auszahlung von Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro pro Übungsleiter. Dies ist jedoch nicht mit der Finanzordnung und den Beschlüssen des StuRas vereinbar und wurde bis mitte 2011 betrieben.<br><br>
*** Dies beinhaltet die Semester weise Auszahlung von Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro pro Übungsleiter. Dies ist jedoch nicht mit der Finanzordnung und den Beschlüssen des StuRas vereinbar und wurde bis mitte 2011 betrieben.<br><br>
*** Der StuRa erstatte die Startgebühren und Anteilig die Fahrtkosten an Studenten der HTW Dresden zurück, welche an sächsischen oder deutschen Hochschulmeisterschaften teilnehmen. Hintergrund ist, dass die HTW Dresden nicht im [http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeiner_Deutscher_Hochschulsportverband ADH] ist und sich damit einen Beitrag spart in vierstelliger Summe. Der StuRa sollte seine Mittel nur zur Förderung des Studentinnen- und Studentensports gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8179413120638&jlink=p24 § 24] Absatz 3 Nummer 5 SächsHSG verwenden. So entsteht der, vielleicht fälschliche, Eindruck, dass der StuRa damit den Ausgleich für die HTW Dresden trägt, da diese darauf verzichtet Mitgliedsbeiträge beim [http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeiner_Deutscher_Hochschulsportverband ADH] zu zahlen.<br><br>
*** Der StuRa erstatte die Startgebühren und Anteilig die Fahrtkosten an Studenten der HTW Dresden zurückerstattet, welche an sächsischen oder deutschen Hochschulmeisterschaften teilgenommen haben. Hintergrund ist, dass die HTW Dresden nicht im [http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeiner_Deutscher_Hochschulsportverband ADH] ist und sich damit einen Beitrag spart in vierstelliger Summe. Der StuRa sollte seine Mittel nur zur Förderung des Studentinnen- und Studentensports gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8179413120638&jlink=p24 § 24] Absatz 3 Nummer 5 SächsHSG verwenden. So entsteht der, vielleicht fälschliche, Eindruck, dass der StuRa damit den Ausgleich für die HTW Dresden trägt, da diese darauf verzichtet Mitgliedsbeiträge beim [http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeiner_Deutscher_Hochschulsportverband ADH] zu zahlen.<br><br>
* Das Referat Sport besitzt als einzigstes Referat im StuRa ein eigenständiges Konto. Der StuRa als Gremium kann damit in den Sitzungen über einen Beschluss nicht mehr frei über die Gelder entscheiden. Zudem liegt die Kontoberechtigung bei der Referatsleitung Sport und bei der Leitung des Hochschulsportes. Damit liegt auch eine non-konformität vor, da ein Mitarbeiter mit über Studentische Gelder verfügen kann, was nicht im Interesse der Studentenschaft ist.<br><br>
* Das Referat Sport besitzt als einzigstes Referat im StuRa ein eigenständiges Konto. Der StuRa als Gremium kann damit in den Sitzungen über einen Beschluss nicht mehr frei über die Gelder entscheiden. Zudem liegt die Kontoberechtigung bei der Referatsleitung Sport und bei der Leitung des Hochschulsportes. Damit liegt auch eine non-konformität vor, da ein Mitarbeiter mit über Studentische Gelder verfügen kann, was nicht im Interesse der Studentenschaft ist.<br><br>
* In den letzten Jahren erfolgte keine direkte Rückmeldung zur Verwendung der Gelder gegenüber dem StuRa, womit keine dirkete Kontrolle Seitens des StuRas möglich ist. Lediglich eine nachvollziehen über die Ausgaben war durch die Jahresabrechnungen möglich, die das Referat Sport anfertigen musste.<br><br>
* In den letzten Jahren erfolgte keine direkte Rückmeldung zur Verwendung der Gelder gegenüber dem StuRa, womit keine dirkete Kontrolle Seitens des StuRas möglich ist. Lediglich eine nachvollziehen über die Ausgaben war durch die Jahresabrechnungen möglich, die das Referat Sport anfertigen musste.<br><br>
* Es erscheint unklar, ob der StuRa für mögliche Verstöße herangezogen werden könnt. Die notwendige Entlastung der [[Referatsleitung Finanzen]] könnte somit beschädigt werden.<br><br>
* Es erscheint unklar, ob der StuRa für mögliche Verstöße herangezogen werden könnt. Die notwendige Entlastung der [[Referatsleitung Finanzen]] könnte somit beschädigt werden.<br><br>
* Das Referat Sport besitzt eine Handkasse, in denen Einnahmen aus Turnieren durch Startgelder oder Verpflegung der Sportler eingegangen sind. Zudem wurden auch Einkäufe für weitere Veranstaltungen aus die Handkasse getätigt.<br><br>
* Das Referat Sport besitzt eine Handkasse, in denen Einnahmen aus Turnieren durch Startgelder oder Verpflegung der Sportler eingegangen sind. Zudem wurden auch Einkäufe für weitere Veranstaltungen aus die Handkasse getätigt.<br><br>
==== Lösungsansätze====
==== Lösungsansätze====
* Der Hochschulsport stellt vereinzelt und auch mehr Studenten als ''studentische Hilfskraft'' ein, um diese für Ihre Tätigkeit als Übungsleiter zu bezahlen.<br><br>
* Der Hochschulsport stellt vereinzelt und auch mehr Studenten als ''studentische Hilfskraft'' ein, um diese für Ihre Tätigkeit als Übungsleiter zu bezahlen.<br><br>

Aktuelle Version vom 27. Juli 2012, 03:27 Uhr

Problem[Bearbeiten]

  • Neuauslegung und Klärung der Verhältnisse zwischen dem StuRa und dem Bereich Hochschulsport unserer HTW Dresden

  • aktueller Stand:

    • Das Referat Sport wird nicht vernünftig auf der Homepage der HTW Dresden ausgeschrieben

      • Die Gelder des Referates Sport bzw. Des StuRas werden für den regulären Betrieb des Hochschulsports verwendet.

      • Dies beinhaltet die Semester weise Auszahlung von Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro pro Übungsleiter. Dies ist jedoch nicht mit der Finanzordnung und den Beschlüssen des StuRas vereinbar und wurde bis mitte 2011 betrieben.

      • Der StuRa erstatte die Startgebühren und Anteilig die Fahrtkosten an Studenten der HTW Dresden zurückerstattet, welche an sächsischen oder deutschen Hochschulmeisterschaften teilgenommen haben. Hintergrund ist, dass die HTW Dresden nicht im ADH ist und sich damit einen Beitrag spart in vierstelliger Summe. Der StuRa sollte seine Mittel nur zur Förderung des Studentinnen- und Studentensports gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 5 SächsHSG verwenden. So entsteht der, vielleicht fälschliche, Eindruck, dass der StuRa damit den Ausgleich für die HTW Dresden trägt, da diese darauf verzichtet Mitgliedsbeiträge beim ADH zu zahlen.

  • Das Referat Sport besitzt als einzigstes Referat im StuRa ein eigenständiges Konto. Der StuRa als Gremium kann damit in den Sitzungen über einen Beschluss nicht mehr frei über die Gelder entscheiden. Zudem liegt die Kontoberechtigung bei der Referatsleitung Sport und bei der Leitung des Hochschulsportes. Damit liegt auch eine non-konformität vor, da ein Mitarbeiter mit über Studentische Gelder verfügen kann, was nicht im Interesse der Studentenschaft ist.

  • In den letzten Jahren erfolgte keine direkte Rückmeldung zur Verwendung der Gelder gegenüber dem StuRa, womit keine dirkete Kontrolle Seitens des StuRas möglich ist. Lediglich eine nachvollziehen über die Ausgaben war durch die Jahresabrechnungen möglich, die das Referat Sport anfertigen musste.

  • Es erscheint unklar, ob der StuRa für mögliche Verstöße herangezogen werden könnt. Die notwendige Entlastung der Referatsleitung Finanzen könnte somit beschädigt werden.

  • Das Referat Sport besitzt eine Handkasse, in denen Einnahmen aus Turnieren durch Startgelder oder Verpflegung der Sportler eingegangen sind. Zudem wurden auch Einkäufe für weitere Veranstaltungen aus die Handkasse getätigt.

Lösungsansätze[Bearbeiten]

  • Der Hochschulsport stellt vereinzelt und auch mehr Studenten als studentische Hilfskraft ein, um diese für Ihre Tätigkeit als Übungsleiter zu bezahlen.

  • Die Hochschule hatte sich nach einem Gespräch mit dem Referat Sport im März 2012 darauf geeinigt mehr für die Übungsleiter in Form von Übungsleiterlehrgänge zu tun, da eine Nachwuchsförderung sehr wichtig ist.

  • Die Startgebühren für Teilnehmer von Wettkämpfen werden zum aktuellen Zeitpunkt (Stand Juli 2012) nur noch übergangsweise vom StuRa gezahlt. Eine generelle Lösung und ein Kompromiss muss mit der Hochschule gefunden werden.

  • Erstellung der restlichen Jahresabschlüsse, um die letzten Zahlungen seitens StuRas zu erhalten. Damit können Anschaffung im Hochschulsport getätigt werden, die dringend notwendig sind. Wie ein Ergometer für den Kraftraum.

  • Auflösung des Kontos des Referats Sport zum Ende des Jahres 2012 und Transfer der restlichen Gelder auf das StuRa Konto