Referatsleitung Sport/Einarbeitung

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gesetzliche Grundlagen[Bearbeiten]

SächsHSG[Bearbeiten]

Der Sport an Hochschulen in Sachsen, also auch an unserer HTW Dresden, ist Aufgabe der Hochschulen gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 11 SächsHSG. Unbeschadet davon, also ergänzend, ist das eine der Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 5 SächsHSG.

Studentinnen- und Studentenschaft[Bearbeiten]

Eigentlich ist die Aufgabe der Förderung des Sport der Studentinnen und Studenten an der Hochschule Aufgabe aller Organe der Studentinnen- und Studentenschaft. Jedoch handeln die FSRs diesbezüglich kaum.

FSRs[Bearbeiten]

Die FSRs organisieren einige wenige eigene Veranstaltungen. Die Durchführung und Beständigkeit ist abhängig von dem jeweiligem FSR.

StuRa[Bearbeiten]

Sport ist eines der Referate im StuRa.

Einarbeitung für Referatsleitungen

weitere Themen[Bearbeiten]

Zu nachfolgenden weiteren Themen sollte eine Erklärung im Rahmen der Einarbeitung erfolgen: