Bearbeiten von „Reisekosten

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 6: Zeile 6:


==== Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges ====
==== Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges ====
Die pauschalen Sätze für die Abrechnung der gefahrenen Kilometer (km) ergeben sich auf [[Finanzordnung/Dokument#§ 38 Reisekostenvergütung | § 38 (Reisekostenvergütung)]] Abs. 4 [[FO]]. Jedoch wird, in Anlehnung an das [[SächsRKG]], hinsichtlich der Triftigkeit (also Notwendigkeit) zur Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges unterschieden. Je nach Sachlage werden unterschiedliche Kilometerpauschalen erstattet.
Die pauschalen Sätze für die Abrechnung der gefahrenen Kilometer (km) ergeben sich auf [[Finanzordnung/Dokument#§ 31 Reisekostenvergütung | § 31]] Abs. 3. ''<u>0,20 €</u> je gefahrenen Kilometer'' und ergänzende ''<u>0,02 €</u> je gefahrenen Kilometer für eine mitgenommene Person'' sind die Sätze.
 
{| class="wikitable"
|-
! Triftigkeit
| ohne
| mit
|-
! je gefahrenen Kilometer
| align="right" | ''0,17&nbsp;€
| align="right" | ''0,30&nbsp;€
|-
|}
 
Für die Mitnahme jeder weiteren Personen werden darüber hinaus ''0,02 € je gefahrenen Kilometer für eine mitgenommene Person'' erstattet.
 
; Bedarf der Genehmigung vor Beginn der Reise!<!-- sollte hier noch näher erklärt werden. -->
 
===== Exkurs zur Triftigkeit bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges =====
<!--
 
''<u>0,20 €</u> je gefahrenen Kilometer'' und ergänzende ''<u>0,02 €</u> je gefahrenen Kilometer für eine mitgenommene Person'' sind die Sätze.
 
-->
* Das gab es früher nicht! Da hatte das auch das [[SächsRKG]] nicht so geregelt. Der StuRa müsste das wohl nicht so machen. Alternativ könnte, wie es früher auch einfach einfach war, einen einheitlichen Satz festlegen. Somit würde die Prüfung im Einzelfall und der damit verbundene Aufwand entfallen. Eine Abkehr von unterschiedlichen Sätzen könnte damit begründet werden, dass im Rahmen einer "Belehrung", "Unterweisung" oder "Erklärung" allen neuen Mitgliedern ohnehin vermittelt wird, dass das Reisen bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges nur mit Triftigkeit einher geht. In der Konsequenz würde das bedeuten, dass ein Reisen bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges ohne Triftigkeit nicht zulässig ist und die Tolerierung von "Ich habe halt einfach Lust mit dem Auto zu fahren anstatt die öffentlichen Verkehrsmitteln zu nutzen" weg wäre. Wenn ein Nachweis, etwa durch das Referat Finanzen, beigebracht werden kann, dass eine Reise ohne die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges möglich gewesen wäre und dem nicht nachvollziehbar widersprochen werden kann, entfällt der Anspruch auf Rückerstattung.
<!--
* Triftige Gründe sind [$(fundstelle für das passende dokument) hier beschrieben].
-->
 
==== Benutzung eines [[Mietwagen]]s ====


=== Übernachtungskosten ===
=== Übernachtungskosten ===


=== [[wikipedia:de:Verpflegungsmehraufwand|Verpflegungsmehraufwand]] ===
=== Tagegeld ===
 
Die pauschalen Sätze für Verpflegungsmehraufwand, gelegentlich auch als Tagegeld bezeichnet, für die Abrechnung von Verpflegung ergeben sich aus [[Finanzordnung/Dokument#§ 38 Reisekostenvergütung | §&nbsp;38 (Reisekostenvergütung)]] Abs.&nbsp;7 [[FO]]. Entgegen dem sonst üblichen Verfahren, muss beim StuRa durch die Formulierung ''Belege sind vorzuweisen'', ein jeder einzelner Beleg der Abrechnung angefügt werden.
 
Die Abrechnung von Verpflegungsmehraufwand ist nur zulässig, wenn bei Teilen der Reise keine Verpflegung zur Verfügung stand, die hätte in Anspruch genommen werden können. Üblich Weise ist es ja aber der Fall, dass bei Veranstaltungen eine Verpflegung (Verköstigung) bereitgestellt wird, wobei dann auch keine Erstattung durch den StuRa von Nöten ist bzw. sie nicht gerechtfertigt ist.
 
Die Höhe der Sätze, als Höchstgrenze für den Betrag der abgerechnet werden kann, ist abhängig von der Dauer der Abwesenheit durch die Reise. Daher bedarf es der Benennung vom zeitlichen Beginn und/oder Ende der Reise. Das gilt insbesondere, wenn die Belege keine zeitliche Zuordnung zulassen. Üblicher Weise sollte sich jedoch durch die Belege nachvollziehen lassen wann der zu zurückerstattende Aufwand entstanden ist.


=== Nebenkosten ===
=== Nebenkosten ===
Zeile 61: Zeile 26:
==== Reglung mit dem Verweis auf das [[SächsRKG]] ====
==== Reglung mit dem Verweis auf das [[SächsRKG]] ====
Etwa könnte auch "einfach" auf die Reglung gemäß [[SächsRKG]] verwiesen werden. Daraus ergeben sich dann auch etwa die Sätze für die Beträge der Wegstreckenentschädigung. Das hat den Vorteil (aber vielleicht auch Nachteil), dass die Beträge durch den Freistaat gelegentlich (aber selten) sachgemäß angepasst werden. Ein Beispiel hierfür ist die [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=5291516066050 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Anpassung der in § 5 des Sächsischen Reisekostengesetzes festgesetzten Beträge der Wegstreckenentschädigung].
Etwa könnte auch "einfach" auf die Reglung gemäß [[SächsRKG]] verwiesen werden. Daraus ergeben sich dann auch etwa die Sätze für die Beträge der Wegstreckenentschädigung. Das hat den Vorteil (aber vielleicht auch Nachteil), dass die Beträge durch den Freistaat gelegentlich (aber selten) sachgemäß angepasst werden. Ein Beispiel hierfür ist die [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=5291516066050 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Anpassung der in § 5 des Sächsischen Reisekostengesetzes festgesetzten Beträge der Wegstreckenentschädigung].
== Abrechnung ==
=== Formular für die Abrechnung ===
Der [[StuRa]] hat kein eigenes Formular für die Abrechnung von [[Reisekosten]].
: [[Reisekosten/Abrechnung/Formular | Ein (vereinfachtes) Formular für Abrechnung von Reisekosten für den]] [[StuRa]] könnte aber sicherlich erstellen und verwendet werden.
Daher nutzt der StuRa die [[Formular]]e, die Anlage der [[VwV-SächsRKG]]<sup>[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1981230326320&jlink=xanl]</sup> sind. Diese [[Formular]]e sind recht kompliziert, da sie alle "üblichen" Fälle der [[VwV-SächsRKG]] (und dem [[SächsRKG]] selbst) abbilden müssen. Im Übrigen gibt es auch Versionen, leider nicht direkt bei [[REVOSax]], die ein elektronisches Formular sind und somit nicht per Handschrift ausgefüllt werden müssen.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Dienstreise]]
* [[Dienstreise]]
* [[wikipedia:de:Reisekosten]]
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Reisekosten Wikipedia: Reisekosten]
* [[Sächsisches Reisekostengesetz]]
* [[Sächsisches Reisekostengesetz]]


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [[website:stura/ref/finanzen/mittelverwendung/abrechnung-reisekosten/]]
* [[website:stura/ref/finanzen/ausgaben/formular-reisekostenabrechnung]]


[[Kategorie:Mittelverwendung]]
[[Kategorie:Mittelverwendung]]

Bitte beachte, dass alle Beiträge zu Wiki StuRa HTW Dresden von anderen Mitwirkenden bearbeitet, geändert oder gelöscht werden können. Reiche hier keine Texte ein, falls du nicht willst, dass diese ohne Einschränkung geändert werden können.

Du bestätigst hiermit auch, dass du diese Texte selbst geschrieben hast oder diese von einer gemeinfreien Quelle kopiert hast (weitere Einzelheiten unter StuRa HTW Dresden:Urheberrechte). ÜBERTRAGE OHNE GENEHMIGUNG KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN INHALTE!

Bitte beantworte die folgende Frage, um diese Seite speichern zu können (weitere Informationen):

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)