Reisekosten: Unterschied zwischen den Versionen

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Als [[Reisekosten]] werden die durch eine (dienstliche) [[Dienstreise | Reise]] entstanden Aufwendungen bezeichnet.
Als [[Reisekosten]] werden die durch eine (dienstliche) [[Dienstreise | Reise]] entstanden finanziellen Aufwendungen bezeichnet.


Die Abrechnung oder Vergütung von [[Reisekosten]] regelt die [[FO]]. Art und Umfang der Erstattung von Auslagen sollten dort geregelt sein. Anderenfalls gelten die Bestimmungen des [[Sächsisches Reisekostengesetz | Sächsischen Reisekostengesetz]]es.
Die Abrechnung oder Vergütung von [[Reisekosten]] regelt die [[FO]]. Art und Umfang der Erstattung von Auslagen sollten dort geregelt sein. Anderenfalls gelten die Bestimmungen des [[SächsRKG]] (mit der [[VwV-SächsRKG]]).


=== Fahrtkosten ===
=== Fahrtkosten ===

Version vom 8. August 2012, 17:53 Uhr

Als Reisekosten werden die durch eine (dienstliche) Reise entstanden finanziellen Aufwendungen bezeichnet.

Die Abrechnung oder Vergütung von Reisekosten regelt die FO. Art und Umfang der Erstattung von Auslagen sollten dort geregelt sein. Anderenfalls gelten die Bestimmungen des SächsRKG (mit der VwV-SächsRKG).

Fahrtkosten

Übernachtungskosten

Tagegeld

Siehe auch