Lärmbelästigung

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Lärmbelästigung ist die übermäßige Akustikemission. Deren Zulässigkeit ist wohl ausnahmslos durch Rechtsnormen geregelt.

Lärmbelästigung kann beispielsweise in Dresden zu Verstößen gegen die PolVO Sicherheit und Ordnung (gemäß Teil II) führen. Folglich kann es sich auch um Ordnungswidrigkeit, die beispielsweise durch das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden als Behörde verfolgen kann, handeln.

Ruhestörung[Bearbeiten]

Eine Ruhestörung ist eine Lärmbelästigung, die zu besonderen Zeiten, nämlich die einer besonderen Ruhe bedürfen, eine besondere Höhe des Lärmpegels überschreitet.

Siehe auch[Bearbeiten]