Sächsisches Hochschulgesetz/Volksantrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 29. Oktober 2012, 08:10 Uhr

Eine potentielle Idee könnte sein, dass das Sächsische Hochschulgesetz durch ein Volksgesetzgebungverfahren geändert wird.

Volksantrag Wir sind die Studierendenschaft![Bearbeiten]

Gegenstand für eine Volksantrag zum Sächsischen Hochschulgesetz könnte die bedenkliche Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studierendenschaft im Rahmen der Novelle 2012 sein.

Im Nachfolgenden soll konkret dargestellt werden, was für das Einleiten eines derartiges Verfahrens notwendig und zweckmäßig wäre.

Siehe auch[Bearbeiten]