S523: Unterschied zwischen den Versionen

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(erste Gedanken zur Nutzung und Geschichte zur Entstehung)
 
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Die Vereinbarung zur Nutzung besteht mündlich durch die Absprache bei der [[S523#Entstehung zur Nutzung|Entstehung]] mit den Beteiligten.
Die Vereinbarung zur Nutzung besteht mündlich durch die Absprache bei der [[S523#Entstehung zur Nutzung|Entstehung]] mit den Beteiligten.
#Die [[studentischen Organe|studentische Organe]] können den Raum regelmäßig für ihre Sitzungen nutzen. Die regelmäßigen Sitzungen sind der [[Hausverwaltung HTW Dresden|Hausverwaltung der HTW Dresden]] anzugeben. Daher bedarf es auch einer Bekanntgabe von Änderungen der Regelmäßigkeit.
#Die [[studentischen Organe|studentische Organe]] können den Raum regelmäßig für ihre Sitzungen nutzen. Die regelmäßigen Sitzungen sind der [[Hausverwaltung HTW Dresden|Hausverwaltung der HTW Dresden]] anzugeben. Daher bedarf es auch einer Bekanntgabe von Änderungen der Regelmäßigkeit.
#Auch die Nutzung für außerordentliche Veranstaltungen (z.B. Arbeitstreffen) ist möglich. Ein [[Raumantrag]] des [[studentischen Organs|studentische Organe]] ist zu stellen. Die Verfügbarkeit entscheidet über die Zusage.
#Auch die Nutzung für außerordentliche Veranstaltungen (z.B. Arbeitstreffen) ist möglich. Ein [[Raumantrag]] des [[studentische Organe|studentischen Organs]] ist zu stellen. Die Verfügbarkeit entscheidet über die Zusage.

Version vom 21. August 2009, 16:19 Uhr

Nutzung

  • Beratungsraum der studentischen Organe

Entstehung zur Nutzung

Es bestand die Notwendigkeit eines Beratungsraumes für studentisches Arbeiten. Daher wurden von PaulRiegel (für den Fachschaftsrat Wirtschaftswissenschaften) mit Marco Hermann (für faranto e.V.) 2007 die Forderung gegenüber dem Dezernat Technik vorgetragen. Da die Rekonstruktion der gesamten 5. Etage des S-Gebäude von 2008 bis 2009 anstand, wurden die Berücksichtigung eines derartigen Raumes bei der Neuplanung eingefordert. Die Absprache wurden mit Heike Schuster und Bernd Hamann vom Dezernat Technik getroffen.

Vereinbarung

Die Vereinbarung zur Nutzung besteht mündlich durch die Absprache bei der Entstehung mit den Beteiligten.

  1. Die studentische Organe können den Raum regelmäßig für ihre Sitzungen nutzen. Die regelmäßigen Sitzungen sind der Hausverwaltung der HTW Dresden anzugeben. Daher bedarf es auch einer Bekanntgabe von Änderungen der Regelmäßigkeit.
  2. Auch die Nutzung für außerordentliche Veranstaltungen (z.B. Arbeitstreffen) ist möglich. Ein Raumantrag des studentischen Organs ist zu stellen. Die Verfügbarkeit entscheidet über die Zusage.