Bearbeiten von „Semesterbeitrag“
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Eine (anteilige) Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk ist aufgrund des § 4 der Beitragordnung des Studentenwerkes Dresden zur Zeit (Stand: Mai 2010) nicht möglich. Der StuRa könnte sich aufgrund einer [[Härtefallordnung]] solidarisch zeigen. Diese ist im Entwurf skizzenhaft vorhanden. | Eine (anteilige) Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk ist aufgrund des § 4 der Beitragordnung des Studentenwerkes Dresden zur Zeit (Stand: Mai 2010) nicht möglich. Der StuRa könnte sich aufgrund einer [[Härtefallordnung]] solidarisch zeigen. Diese ist im Entwurf skizzenhaft vorhanden. | ||
* | * aktuell (Sommer 2013) ist es möglich nach einer Exmatrikulation bis zum 30.09.2013 den Beitrag für das [[Studentenwerk Dresden|Studentenwerk]] anteilig zurückerstattet zu bekommen | ||
== Verfahren == | == Verfahren == |