Bearbeiten von „Semesterbeitrag“
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Beim [[Semesterbeitrag]] handelt es sich um eine finanzielle [http://de.wikipedia.org/wiki/Abgabe Abgabe], welche von grundsätzlich allen [[Studentinnen und Studenten]] jedes [[Semester]] zu leisten ist. Die Verpflichtung dazu ergibt sich aus Beitragsordnungen. Die Erhebung eines [[Semesterbeitrag]]es durch die [[Beitragsordnung | Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] und die [[ | Beim [[Semesterbeitrag]] handelt es sich um eine finanzielle [http://de.wikipedia.org/wiki/Abgabe Abgabe], welche von grundsätzlich allen [[Studentinnen und Studenten]] jedes [[Semester]] zu leisten ist. Die Verpflichtung dazu ergibt sich aus Beitragsordnungen. Die Erhebung eines [[Semesterbeitrag]]es durch die [[Beitragsordnung | Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] und die [[Betragsordnung Studentenwerk | Betragsordnung des Studentenwerkes]] sind im [[SächsHSG]] [[Rechtsnormen | geregelt]]. | ||
Im Übrigen sollte [[Semesterbeitrag | Beitrag]] ''nicht'' mit [[Gebühren]] verwechselt werden. [http://de.wikipedia.org/wiki/Beitrag#%C3%96ffentliche_Abgabe Beiträge] dienen um Unterschied zu [http://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChr Gebühren] der Bereitstellung von Leistungen (z.B. zur Nutzung der Einrichtungen des [[Studentenwerk]]es oder des [[Semesterticket]]s) unabhängig der Inanspruchnahme. | Im Übrigen sollte [[Semesterbeitrag | Beitrag]] ''nicht'' mit [[Gebühren]] verwechselt werden. [http://de.wikipedia.org/wiki/Beitrag#%C3%96ffentliche_Abgabe Beiträge] dienen um Unterschied zu [http://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChr Gebühren] der Bereitstellung von Leistungen (z.B. zur Nutzung der Einrichtungen des [[Studentenwerk]]es oder des [[Semesterticket]]s) unabhängig der Inanspruchnahme. |