Semesterbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen

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|SS 1998
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Version vom 19. November 2010, 13:34 Uhr

Allgemeines

Beim Semesterbeitrag handelt es sich um eine Abgabe, welche jedes Semester von den Studierenden zu leisten ist. Die Grundlage hierfür bilden verschiedene Beitragsordnungen. Es handelt sich nicht um eine Gebühr, da die Leistung (Nutzung der Hochschuleinrichtungen und Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Nutzung der Einrichtungen des Studentenwerkes, Nutzung des Semestertickets) unabhängig von ihrer Inanspruchnahme bereitgestellt wird.

Anteile

Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft

Dieser Beitrag ergibt sich aus der eigenen Beitragsordnung.

Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für die Studentinnen- und Studentenschaft

Auf diesen Anteil des Beitrages kann nach gegenwärtiger Beitragsordnung nicht verzichtet werden. Eine Änderung wäre durch eine Härtefallordnung möglich.

Beitrag für das Semesterticket

Dieser Beitrag ergibt sich aus der eigenen Beitragsordnung.

Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Semesterticket

Ein Verzicht auf diesen Anteil ist auf Antrag gemäß Beitragsordnung möglich und vorgesehen.

Beitrag für das Studentenwerk

Dieser Beitrag ergibt sich aus der Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden (pdf).

Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk

Eine Befreiung vom Anteil ist nicht möglich. Jedoch ist der Verzicht auf diesen Anteil in Form der Rückerstattung, insbesondere gemäß § 4 Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden, möglich.

Sonderreglung zur Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk

Eine (anteilige) Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk ist aufgrund des § 4 der Beitragordnung des Studentenwerkes Dresden zur Zeit (Stand: Mai 2010) nicht möglich. Der StuRa könnte sich aufgrund einer Härtefallordnung solidarisch zeigen. Diese ist im Entwurf skizzenhaft vorhanden.

Verfahren

Einzug

Die Höhe, abhängig von den zu zahlenden Anteilen, des Beitrages wird von der Verwaltung HTW Dresden bei der Rückmeldung eingezogen.

Befreiung oder Rückerstattung

Der Verzicht auf die einzelnen Anteile ist abhängig vom von der Reglung der Ordnung auf deren Grundlage der jeweilige Anteil für

Beitragshistorie

Zeitraum Semesterticket (VVO) Semesterticket (SPNV) Studentenwerk Studentinnen- und Studentenschaft Summe
ab WS 2010/11 105,60 € 33,90 € 60,50 € 7,00 € 207,00 €
ab WS 2009/10 105,60 € - 60,50 € 7,00 € 173,10 €
bis SS 2009 99,00 € - 58,10 € 3,50 € 160,60 €
SS 2002 71,00 € - - - -
WS 2001/02 132,50 DM - - - - SS 2001 130,00 DM - - - -
WS 2000/01 130,00 DM - - - 195,00 DM
SS 2000 130,00 DM - - - 195,00 DM
WS 1999/00 130,00 DM - - - -
SS 1998 - - - - 171,00 DM
SS 1997 - - - - 161,00 DM
WS 1996/97 - - - - 115,00 DM