Semesterbeitrag

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Allgemeines

Grundlage

Der Semesterbeitrag besteht aus mehreren Anteilen.

Anteile

Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft

Dieser Beitrag ergibt sich aus der eigenen Beitragsordnung.

Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für die Studentinnen- und Studentenschaft

Auf diesen Anteil des Beitrages kann nach gegenwärtiger Beitragsordnung nicht verzichtet werden. Eine Änderung wäre durch eine Härtefallordnung möglich.

Beitrag für das Semesterticket

Dieser Beitrag ergibt sich aus der eigenen Beitragsordnung.

Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Semestertickets

Ein Verzicht auf diesen Anteil ist auf Antrag gemäß Beitragsordnung möglich und vorgesehen.

Beitrag für das Studentenwerk

Dieser Beitrag ergibt sich aus der Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden.

Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk

Eine Befreiung vom Anteil ist nicht möglich. Jedoch der Verzicht auf diesen Anteil in Form der Rückerstattung ist insbesondere gemäß § 4 Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden möglich.

Sonderreglung zur Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk

Darüber hinaus besteht beim StuRa TU Dresden die Möglichkeit des Verzichts auf diesen Anteil. Grundlage hierfür ist eine Härtefallordnung. Eine derartige hat unserer StuRa nicht, aber könnte diese gleichermaßen oder ähnlich erstellen.

Beitragshistorie

  • ab WS 2010/11
Semesterticket (VVO) - 105,60 €
Semesterticket (SPNV) - 33,90 €
Studentenwerksbeitrag - 60,50 €
StuRa-Beitrag - 7,00 €
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Summe: 207,00 €


  • WS 2009/10 bis SS 2010
Semesterticket - 105,60 €
Studentenwerksbeitrag - 60,50 €
StuRa-Beitrag - 7,00 €
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Summe: 173,10 €


  • bis SS 2009
Semesterticket - 99,00 €
Studentenwerksbeitrag - 58,10 €
StuRa-Beitrag - 3,50 €
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Summe: 160,60 €


Verfahren

Einzug

Die Höhe, abhängig von den zu zahlenden Anteilen, des Beitrages wird von der Verwaltung HTW Dresden bei der Rückmeldung eingezogen.

Befreiung oder Rückerstattung

Der Verzicht auf die einzelnen Anteile ist abhängig vom von der Reglung der Ordnung auf deren Grundlage der jeweilige Anteil für

mögliche Änderungen

Projekt Härtefallordnung