Senat: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:


== Grundlage ==
== Grundlage ==
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8910113120842&jlink=p80 § 80] [[Gesetz_über_die_Hochschulen_im_Freistaat_Sachsen#§ 80 Zentrale Organe der Hochschule | SächsHSG]]
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8910113120842&jlink=p80 § 80] [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 80 Zentrale Organe der Hochschule | SächsHSG]]


== studentische Vertretung ==
== studentische Vertretung ==
Zeile 10: Zeile 10:


=== Aufgaben ===
=== Aufgaben ===
Die Aufgaben des [[Senat]]es ergeben sich aus [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8910113120842&jlink=p81 § 81] [[Gesetz_über_die_Hochschulen_im_Freistaat_Sachsen#§ 81 Senat | SächsHSG]] und der [[Grundordnung HTW Dresden | Grundordnung der Hochschule]].
Die Aufgaben des [[Senat]]es ergeben sich aus [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8910113120842&jlink=p81 § 81] [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 81 Senat | SächsHSG]] und der [[Grundordnung HTW Dresden | Grundordnung der Hochschule]].


==== interne Aufgaben ====
==== interne Aufgaben ====
* Bereitstellung der Einladung zur Sitzung, dass diese als durch den [[Bereich Administration Website]] [http://141.56.50.9:8080/Plone/studentische-vertretungen/senat/sitzungen online] bekannt gegeben werden:
* Bereitstellung der Einladung zur Sitzung, dass diese als durch den [[Bereich Webservices]] bei [[website:vertretungen/senat/sitzungen/]] bekannt gegeben werden:
** Termine
** Termine
** vorläufige Tagesordnung gemäß der jeweiligen Einladung
** vorläufige Tagesordnung gemäß der jeweiligen Einladung

Aktuelle Version vom 3. März 2016, 20:05 Uhr

Der Senat ist eines der zentralen Organe unserer HTW Dresden. Es ist das durch das SächsHSG vorgeschriebene Kollegialorgan auf zentraler Ebene.

Grundlage[Bearbeiten]

studentische Vertretung[Bearbeiten]

Aufgaben[Bearbeiten]

Die Aufgaben des Senates ergeben sich aus § 81 SächsHSG und der Grundordnung der Hochschule.

interne Aufgaben[Bearbeiten]

Mitglieder[Bearbeiten]

aktuelle Mitglieder[Bearbeiten]

Studentinnen und Studenten im Senat ab 2015[Bearbeiten]

gemäß der Wahl vom 18. und 19.05.2015.

Name stimmberechtigt (seit, falls nicht seit unmittelbar nach der Wahl) Vertretung für Kontakt
Matthias Gottlebe ja Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten
Michael Danzig ja Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten
Melissa Prünte ja Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten
André Günther ja Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten

ehemalige Mitglieder[Bearbeiten]

Studentinnen und Studenten[Bearbeiten]

gemäß der Wahl vom 09. und 10.06.2010

Name stimmberechtigt (seit, falls nicht seit unmittelbar nach der Wahl) Vertretung für Kontakt
Alexander Knipping ja Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten Alexander Knipping/Kontakt
Paul Riegel ja Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten website:members/PaulRiegel
RebekkaMueller ja Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten Benutzer:RebekkaMueller/Kontakt
Stefanie Tischendorf ja Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten Stefanie Tischendorf/Kontakt

Vorsitz[Bearbeiten]

Gemäß § 81 Absatz 3 Satz 1 führt die Rektorin oder der Rektor den Vorsitz im Senat.

Kommissionen[Bearbeiten]

Senatskommissionen sind vom Senat eingesetzte Kommissionen.

ständige Kommissionen gemäß der Grundordnung der HTW Dresden[Bearbeiten]

vom Senat eingesetzte Kommissionen[Bearbeiten]

Geschäftsordnung des Senates[Bearbeiten]

Rechte[Bearbeiten]

Auskunftserteilung[Bearbeiten]

Das Rektorat und der Hochschulrat haben (gemäß § 81 Absatz 5 SächsHSG) dem Senat auf Anforderung, mutmaßlich auch auf Wunsch eines einzelnen Mitgliedes, über alle Angelegenheiten der Hochschule (in schriftlicher Form) zu berichten.

Umsetzung an der Hochschule[Bearbeiten]

Der Rektor vollzieht die Beschlüsse (gemäß § 82 Absatz 1 Satz 3 SächsHSG). Mit anderen Worten: Was der Senat, in seinem Zuständigkeitsbereich, entscheidet, hat der Rektor umzusetzen.

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]