Bearbeiten von „Sponsoring“
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In diesem Abschnitt soll das Verfahren (oder verschiedene zulässige Wege) für den richtigen Umgang (etwa Abrechnung) von [[Sponsoring]] beschrieben werden. | In diesem Abschnitt soll das Verfahren (oder verschiedene zulässige Wege) für den richtigen Umgang (etwa Abrechnung) von [[Sponsoring]] beschrieben werden. | ||
Alternativ darf er durchaus [[ | Da der StuRa HTW Dresden als Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts über keine Steuernummer verfügt, darf er keine Geldzuschüsse im Sinne des [[Sponsoring]] erfahren, da diese eine Mehrwertsteuer mit sich zieht. | ||
Alternativ darf er durchaus [[Spenden]] entgegennehmen, die dann auch als solche übertragen werden müssen. | |||
Sponsoring in Form von Gütern ist bedingungslos zulässig. | Sponsoring in Form von Gütern ist bedingungslos zulässig. |