Sticker
Version vom 8. November 2012, 19:06 Uhr von JohannesSchneemann (Diskussion | Beiträge)
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Sticker sind (kleinformatige) Aufkleber. Da sie die Trägerflächen nur temporär verändern erfüllen sie nicht den Straftatbestand der Sachbeschädigung, können aber als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zur Mobiliserung können sie z.B. auf Plastikbecher beim Verkauf von Getränken geklebt werden.