StuRa:Geschäftsordnung

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Vorlage:Begriffserklärung

StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung

Es gibt eine Vielzahl von Geschäftsordnungen. Meist hat jedes Organ eine Eigene.

Dieser Artikel behandelt die Geschäftsordnungen der studentischen Organe.




Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft[Bearbeiten]

Die Geschäftsordnung der StudentInnenschaft gibt Arbeitsrichtlinien vor, welche vor allem in folgenden Punkten eine Optimierung darstellen soll:

Versionen[Bearbeiten]

aktuelle Arbeitsfassung[Bearbeiten]

Geschäftsordnung des StuRa[Bearbeiten]

Die Geschäftsordnung des StuRa gibt Arbeitsrichtlinien vor, welche vor allem in folgenden Punkten eine Optimierung darstellen soll:

  • Minimalisieren durch standardisieren von Routineprozessen ( Beschlussfähigkeit, GO-Antrag, Abstimmung, Wahl...)
  • Definieren von Zuständigkeiten (Sprecher, Referate Plenum...)
  • Verbesserung des Informationsflusses (Richtige Information an richtige Person zur richtigen Zeit)
  • Abgabe und Form von Antragen, Änderungsanträgen
  • Sitzung (Leitung, Ladung, Protokoll)

Versionen[Bearbeiten]

aktuelle Arbeitsfassung[Bearbeiten]

Beispiele[Bearbeiten]

bekannte Beispiele[Bearbeiten]

andere Studentinnen- und Studentenschaften[Bearbeiten]