StuRa:AG AE

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Version vom 14. Oktober 2009, 19:21 Uhr von PaulRiegel (Diskussion | Beiträge) (Überarbeitung (möglichst meinungsfrei gestaltet, Connys raus, versucht meine draußen gelassen))
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Arbeitsgruppe Aufwandtsentschädigung beleuchtet Modelle zur Entschädigung des Aufwandes für die Erfüllung von Aufgaben der Studentenschaft, vergleicht diese miteinander und versucht ein Optimalmodell für die Studierenden der HTW Dresden zu erstellen. Aufwandsentschädigungen (AE) sind kein Lohn, sondern eine Entschädigung für die bereitgestellen Güter in Form von Zeit, Wissen und Fleiß.

Vorteile/Nachteile

Vorteile
  • Studentinnen und Studenten erhalten Geld für die Zeit, zu denen sie hätten alternativ hätten arbeiten gehen können.
  • Mit der Festlegung der voraussichtlichen AE kann das Organ die Wertigkeit von Stellen steuern.
  • Zur Gewährung der AE sollte Rechenschaft abgelegt werden. Durch diese Rechenschaft sind das Organ, die Studentinnen und Studenten und Nachfolgende in der Studentinnen- und Studentenschaft informiert und das Handeln wird transparenter.
  • Mit der gewährten Höhe der Aufwandsentschädigung kann das Organ den Grad der Aufgabenerfüllung bemessen.
  • Unbeliebte Themen werden bearbeitet.
  • Die Aktiven erlangen zusätzliche Zufriedenheit durch die monetäre Würdigung ihrer Leistung.
Nachteile
  • Der StuRa (und ggf. AE-zahlende FSRs) schafften eine Möglichkeit zur fehlenden Akzeptanz von Studentinnen und Studenten.
  • Es entsteht eine innere Spannung zwischen bezahlten und unbezahlten Mitgliedern.
  • Studentinnen und Studenten mit purem Geldinteresse wollen mitwirken.
  • Der StuRa hat erhebliche Kosten (schon bei durchschnittlich zwei Stunden am Tag kostet es den StuRa für 8 Referatsleiter/Sprecher etwa 6000 Euro im Semester).
  • Die Kosten für die Verwaltung steigen an.
  • Aktive könnten nur noch ihre eigenen Aufgaben im Blick haben und nicht in anderen Bereichen mitwirken (Warum soll ich für die Referatsleitung Teilarbeiten verrichten, wenn ich keine Aufwandsentschädigung dafür bekomme?)
  • Man kann zur Rechenschaft gezogen werden, risikoreiche Projekte werden nicht versucht zu realisieren.

Aufgaben nach Priorität

  1. Erstellung von Tätigkeitsbeschreibungen, sich orientierend an § 24 SächsHSG
  2. Abschätzung des Zeitaufwandes für genannte Tätigkeiten

Vorarbeit

Bevor eine AE gezahlt werden kann muss Folgendes durch Prüfung auf Machbarkeit sichergestellt sein:

  1. Es finden sich Freiwillige, die in den StuRa kommen und Inhalte von freiwilligen Studies begleiten.
  2. Der StuRa akquiriert über vorhandene Gremien (FSR, FBR, etc.) freiwillige Mitwirkende zu studentischen Zielen (Problem der Doppelbelastung, Vorteil des guten Informationsflusses).
  3. Der StuRa kontaktiert andere Hochschulen und Vereine zur Hilfe.
  4. Der StuRa hebt den Semesterbeitrag damit die Studentinnen- und Studentenschaft Ihren Pflichten gemäß SächsHSG nachkommen und
    1. schreibt die Stellen in der Studentinnen- und Studentenschaft aus,
    2. entschädigt mit diesem Geld extern Angestellte Personen nach Tarif zu Umsetzung der nicht abgedeckten Aufgabenbereiche.

Vergabereihenfolge

  1. Aufgaben nach Tätigkeitsbeschreibung werden durchgeführt.
  2. Die Tätigen stellen die Ergebnisse nach getaner Arbeit dem StuRa vor.
  3. Die Tätigen beantragen AE.
  4. Der StuRa, welcher nicht aus Tätigen bestehen sollte, beschließt Zahlung oder Ablehnung der AE.

Interessenten

  • Paul
  • Conny
  • ...