Bearbeiten von „StuRa:Angestellte

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Im Zweifels- und Konfliktfall entscheidet die erstgenannte [[#Instanzen der Befugnis zur Weisung | Instanz]].
Im Zweifels- und Konfliktfall entscheidet die erstgenannte [[#Instanzen der Befugnis zur Weisung | Instanz]].


[[Angestellte]] können Weisungen zurückweisen. Dies ist zu begründen. Gründe können beispielsweise gesetzliche Reglungen (z.B. [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__275.html § 275 BGB]), anders lautende Weisung von [[#Instanzen der Befugnis zur Weisung | hinsichtlich Weisungen übergeordneten Instanzen]], oder mangelnde Kapazitäten (Zeit, Geräte usw.) sein. Bei Unzufriedenheit über die Ablehnung ihrer Weisung kann sich die Person bei einer [[#Instanzen der Befugnis zur Weisung | hinsichtlich Weisungen übergeordneten Instanz]] beschweren und eine Durchsetzung der Weisung fordern.
[[Angestellte]] können Weisungen zurückweisen. Dies ist zu begründen durch. Gründe können beispielsweise gesetzliche Reglungen (z.B. [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__275.html § 275 BGB]), anders lautende Weisung von [[#Instanzen der Befugnis zur Weisung | hinsichtlich Weisungen übergeordneten Instanz]] , oder mangelnde Kapazitäten (Zeit, Geräte usw.) sein. Bei Unzufriedenheit über die Ablehnung ihrer Weisung kann sich die Person bei einer [[#Instanzen der Befugnis zur Weisung | hinsichtlich Weisungen übergeordneten Instanz]] beschweren und eine Durchsetzung der Weisung fordern.


==== [http://de.wikipedia.org/wiki/Anforderungsprofil#Personalmanagement Anforderungsprofil] ====
==== [http://de.wikipedia.org/wiki/Anforderungsprofil#Personalmanagement Anforderungsprofil] ====

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