Bearbeiten von „StuRa:Angestellte

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 80: Zeile 80:
==== Eingruppierung ====
==== Eingruppierung ====


Eine der maßgeblichen Kriterien für die Eingruppierung ist die Bewertung des Anteils der sogenannten ''selbstständigen Leistungen''. (<tt>Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.</tt> heißt es gemäß der ''[https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/BeratungModernisierung/Eingruppierung/151016_allgem_Taetigkeitsmerkmale.pdf Definition und Kommentierung zu den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst]''. (Bei einem Telefonat (201-07-09) von [[user:PaulRiegel|Paul]] mit dem [[BVA]] wurde die Definition wiederholt mit ''zu verantwortender Beurteilungs- und Ermessensspielspielräumen'' geführt. Im Zweifelsfall zu konkreten Fragen könne sich auch gemäß dem [https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Beratung/Orgportal/Muster_Beratungsanfrage_AbtVIII_Eingruppierungsfragen.html Muster einer Beratungsanfrage für Arbeitsplatzbewertungen/Eingruppierungen] noch nachfragend gemeldet werden.)) Demnach kann dann nach [http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/ego/1/ TVöD Bund - Entgeltordnung ''Teil I - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst''] zugeordnet werden.
Eine der maßgeblichen Kriterien für die Eingruppierung ist die Bewertung des Anteils der sogenannten ''selbstständigen Leistungen''. (<tt>Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.</tt> heißt es gemäß der ''[https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/BeratungModernisierung/Eingruppierung/151016_allgem_Taetigkeitsmerkmale.pdf Definition und Kommentierung zu den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst]''.) Demnach kann dann nach [http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/ego/1/ TVöD Bund - Entgeltordnung ''Teil I - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst''] zugeordnet werden.


Die Grundlage für eine vorbildliche Eingruppierung ist eine solide [[#Arbeitsplatzbeschreibung]]. Also maßgeblich ist das Aufgabenfeld und Verantwortung.
Die Grundlage für eine vorbildliche Eingruppierung ist eine solide [[#Arbeitsplatzbeschreibung]]. Also maßgeblich ist das Aufgabenfeld und Verantwortung.
Zeile 93: Zeile 93:
** [https://www.uni-kiel.de/personal/de/formulare/tarifangelegenheiten/feststellung-der-entgeltgruppe.doc Formular ''Feststellung der Entgeltgruppe''] [[Christian-Albrechts-Universität zu Kiel]]
** [https://www.uni-kiel.de/personal/de/formulare/tarifangelegenheiten/feststellung-der-entgeltgruppe.doc Formular ''Feststellung der Entgeltgruppe''] [[Christian-Albrechts-Universität zu Kiel]]
*** [https://www.uni-kiel.de/personal/de/formulare/tarifangelegenheiten/Hinweise%20zur%20Taetigkeitsdarstellung%20und%20zum%20Formular%20Feststellung%20der%20Entgeltgruppe.pdf ''Hinweise zur Tätigkeitsdarstellung und zum Formular „Feststellung der Entgeltgruppe“''] [[Christian-Albrechts-Universität zu Kiel]]
*** [https://www.uni-kiel.de/personal/de/formulare/tarifangelegenheiten/Hinweise%20zur%20Taetigkeitsdarstellung%20und%20zum%20Formular%20Feststellung%20der%20Entgeltgruppe.pdf ''Hinweise zur Tätigkeitsdarstellung und zum Formular „Feststellung der Entgeltgruppe“''] [[Christian-Albrechts-Universität zu Kiel]]
* [[BVA]]
** [https://www.bva.bund.de/DE/Themen/BeratungModernisierung/Eingruppierungsfragen/eingruppierungsfragen-node.html Themen | Beratung / Modernisierung | Eingruppierungsfragen | Ein­grup­pie­rung, Ar­beits­platz­be­schrei­bun­gen und -be­wer­tun­gen]
*** [https://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VMB/Eingruppierungen/03_Grundlagen/Eingruppierung_node.html Themen | Beratung / Modernisierung | Eingruppierungsfragen | Ein­grup­pie­rung, Ar­beits­platz­be­schrei­bun­gen und -be­wer­tun­gen | Grundlagen]


 
==== Erstellung der Arbeitsplatzbeschreibung ====
===== Erstellung der Arbeitsplatzbeschreibung =====


Der [[StuRa]] sollte für [[Angestellte]] für jede Stelle ein [[#Arbeitsplatzbeschreibung]] haben.
Der [[StuRa]] sollte für [[Angestellte]] für jede Stelle ein [[#Arbeitsplatzbeschreibung]] haben.
Zeile 147: Zeile 143:


==== Zeiterfassungen ====
==== Zeiterfassungen ====
Die [[Angestellte]]n haben selbstständig einen Stundenzettel zu führen, der täglich von einem anwesenden StuRa-Mitglied, möglichst [[#Weisungsbefugte | Weisungsbefugte]], gegengezeichnet werden soll.
Die [[Angestellte]]n haben selbstständig einen Stundenzettel zu führen, der täglich von einem anwesenden StuRa-Mitglied, möglichst [[#Weisungsbefugte | Weisungsbefugte]], gegengezeichnet werden soll.
==== Urlaub ====
Die Anzahl der Tage für Erholungsurlaub ergeben sich aus dem [[TV-L]]. 2020 sind das 30&nbsp;Tage.
Der 24. und 31. Dezember werden [[{{ns:100}}:{{PAGENAME}}]] (unter Entgeltfortzahlung) gemäß [http://www.tarifvertragoed.de/tv_l_paragraf_6 §&nbsp;6] Abs.&nbsp;3 [[TV-L]] freigestellt. (Also dafür müssen/können keine Urlaubstage genommen werden.)


==== [[Entgeltabrechnungen]] ====
==== [[Entgeltabrechnungen]] ====
Zeile 160: Zeile 149:


==== Krankmeldungen ====
==== Krankmeldungen ====
Falls ein oder eine Angestellte erkrankt, ist der Krankenschein im Ordner ''Personal'' zu hinterlegen und als Kopie via Post, Fax oder E-Mail an das [[Entgeltabrechnungen#über ein Steuerberatung|Lohnsteuerbüro]] zu senden. Dies sollte in der Regel im betreffenden Monat erfolgen, da der StuRa einen Ausgleich für die Arbeitgeberaufwendungen im Falle der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Umlage U1, erhält.
Falls ein oder eine Angestellte erkrankt, ist der Krankenschein im Ordner ''Personal'' zu hinterlegen und als Kopie via Post, Fax oder E-Mail an das [[Entgeltabrechnungen#über ein Steuerberatung|Lohnsteuerbüro]] zu senden. Dies sollte in der Regel im betreffenden Monat erfolgen, da der StuRa einen Ausgleich für die Arbeitgeberaufwendungen im Falle der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Umlage U1, erhält.


Bitte beachte, dass alle Beiträge zu Wiki StuRa HTW Dresden von anderen Mitwirkenden bearbeitet, geändert oder gelöscht werden können. Reiche hier keine Texte ein, falls du nicht willst, dass diese ohne Einschränkung geändert werden können.

Du bestätigst hiermit auch, dass du diese Texte selbst geschrieben hast oder diese von einer gemeinfreien Quelle kopiert hast (weitere Einzelheiten unter StuRa HTW Dresden:Urheberrechte). ÜBERTRAGE OHNE GENEHMIGUNG KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN INHALTE!

Bitte beantworte die folgende Frage, um diese Seite speichern zu können (weitere Informationen):

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)