Bearbeiten von „StuRa:Angestellte“
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Die Anzahl der Tage für Erholungsurlaub ergeben sich aus dem [[TV-L]]. 2020 sind das 30 Tage. | Die Anzahl der Tage für Erholungsurlaub ergeben sich aus dem [[TV-L]]. 2020 sind das 30 Tage. | ||
Den 24. und 31. Dezember werden [[{{ns:100}}:{{PAGENAME}}]] (unter Entgeltfortzahlung) gemäß § 6 Abs. 3 [[TV-L]] freigestellt. (Also dafür müssen/können keine Urlaubstage genommen werden.) | |||
==== [[Entgeltabrechnungen]] ==== | ==== [[Entgeltabrechnungen]] ==== |