Bearbeiten von „StuRa:Aufwandsentschädigung

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Eine [[Aufwandsentschädigung]], kurz [[AE]], dient grundsätzlich zur Kompensation des Ausfalls von Mitteln, die durch die Ausübung eines Amtes entstehen.
Eine [[Aufwandsentschädigung]], kurz [[AE]], dient grundsätzlich zur Kompensation des Ausfalls von Mitteln, die durch die Ausübung eines Amtes entstehen sind.


Gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__85.html § 85] [[VwVfG]] besteht für ''ehrenamtlich Tätige'' ein ''Anspruch auf Ersatz'' des ''Verdienstausfalls''. Und gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__17.html § 17] [[BBesG]] sind [[Aufwandsentschädigung]]en für ''typischerweise'' ''dienstbezogene finanzielle Aufwendungen'' ''zulässig''. Zur ''Abgeltung'' der ''Aufwendungen'' ''erhalten'' Abgeordnete gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__12.html § 12] [[AbgG]] sogenannte ''Amtsausstattung als [[Aufwandsentschädigung]]''.
== Kommentare ==
Zur AE sagen Brüggen/Heckendorf im Kommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung:
: "Mit der Aufwandsentschädigung soll der tatsächliche Aufwand an Zeit und Arbeit für entgangenen Arbeitsverdienst [...] ausgeglichen werden."
 
Also es ist kein Ersatz-Job, weil die AE viel niedriger ist und man eben keine Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen kann, es gibt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, keinen bezahlten Urlaub, keinen Kündigungs- oder Mutterschutz oder Elternzeit.


== Entwürfe AE-Ordnungen ==
Bei der Thematik Aufwandsentschädigung sollte auch der [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Korrumpierungseffekt&oldid=87724068 Korrumpierungseffekt] bedacht werden. Dies stellt kein Argument contra AE dar, sondern soll vielmehr beim Umgang mit AE beherzigt werden, um den negativen Aspekt zu umgehen und so wirkllich einen positiven Effekt mit den AE zu erzielen.
* [[Entwurf_AE-Ordnung | Entwurf AE-Ordnung (Ordnung über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen im Studentenrat) - Juni 2011]]
* [[Aufwandsenschädigungsordnung/Entwurf | Aufwandsenschädigungsordnung/Entwurf - Mai 2011]]


== [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzeskommentar Kommentare] ==
Es ist nicht ganz klar, in welcher Höhe für ehrenamtliche Tätigkeit sich die StuRa-Mitglieder Entschädigungen zahlen dürfen ohne das diese Einkommenssteuerpflichtig sind (§ 3 Nr. 26 oder 26a EStG - entweder 2.100 Euro oder 500 Euro pro Jahr).  
Zur AE sagen Brüggen/Heckendorf im Kommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung:
Die Zahlung an Mitglieder des StuRa sind, wenn sie über die Regelung von § 3 Nr. 26/26a EStG hinausgehen, Sozialversicherungs- und Beitragspflichtig (LSG Chemnitz - L1 KR 92/07). Es liegt ein Beschäftigungsverhältnis nach § 7 SGB IV vor - auch laut Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.07.08 (VIR 51/05, [http://www.recht-in.de/urteil/asta_mitglieder_als_arbeitnehmer_vi_r_51_05_bfh_urteil_142544.html])--[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 14:50, 17. Mai 2011 (CEST)
: "Mit der Aufwandsentschädigung soll der tatsächliche Aufwand an Zeit und Arbeit für entgangenen Arbeitsverdienst [...] ausgeglichen werden."
:: Wie ähnlich geartet eine Gemeinde dem Wesen der studentischen Selbstverwaltung ist, lässt sich beispielsweise an der Bezeichnung vom Artikel 86 Verfassung des Freistaates Sachsen entnommen werden. Er heißt ''Vertretung der Selbstverwaltungskörperschaften''. Nichts anderes ist auch die Vertretung der Selbstverwaltungskörperschaften [[Studentinnen- und Studentenschaft]], der [[StuRa]] mit seinen Mitgliedern. Im Übrigen heißt es dort in Absatz 2: ''In den Gemeinden wirken die Einwohner an der Selbstverwaltung mit, insbesondere durch Übernahme von Ehrenämtern.'' (Großartig! Das könnte (müsste) so wohl eins zu eins übernommen werden (müssen).)


== Organisation ==
== Organisation ==
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=== Literatur ===
=== Literatur ===
* http://www.hfv-speyer.de/Hill/Lehrangebot/Sommersemester-2008/Zukunft_KSV/Seminararbeiten%20und%20Thesenpapiere/Schollbach/Seminararbeit_Endfassung.pdf
* http://www.hfv-speyer.de/Hill/Lehrangebot/Sommersemester-2008/Zukunft_KSV/Seminararbeiten%20und%20Thesenpapiere/Schollbach/Seminararbeit_Endfassung.pdf
==== exemplarisch [[Rechtsnormen]] für [[Aufwandsentschädigung]] ====
* [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=6458214668450 Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages (Abgeordnetengesetz)]
* [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=6458212478450 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Regelung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Bürgermeister und die ehrenamtlichen Ortsvorsteher (Aufwandsentschädigungs-Verordnung – KomAEVO)]
* [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=645825658450 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaat Sachsen (SächsVerfGHAufwEntschVO)]
==== exemplarisch [[Rechtsnormen]] für Sitzungsgeld ====
* [http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11287 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Abfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschüssen und Kommissionen in der Landesverwaltung (VwV Beiratsentschädigung)]
* [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=645923754811 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Höhe der Aufwandsentschädigung der Beiratsmitglieder in den Justizvollzugsanstalten (VwV-AufwEntschBeirJVollz)]
* [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=6459210465811 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkassen im Freistaat Sachsen]
== alternative Ansätze ==
=== Strafe für mangelnde Mitwirkung ===
In Anlehnung an Strafzahlung für die Abwesenheit in Ausschüssen von Parlamenten wäre auch folgendes Modell vorstellbar: Alle (stimmberechtigten) Mitglieder des [[StuRa]] erhalten für ihre Aufwendungen (von Sitzungsteilnahme bis zur praktischen Umsetzung der Beschlüsse) eine grundsätzliche (pauschale) Entschädigung. Im Gegenzug müssen Strafen für mangelnde Mitwirkung entrichtet werden. Das beginnt mit der Abwesenheit von Sitzungen und endet bei der Delegation von Aufgaben an die Referate oder andere Stellen.
=== Nachweis für Aufwand durch Dokumentation ===
Eine These könnte lauten: ''Der wahre Aufwand entsteht durch nachhaltige Dokumentation der geleisteten Mitwirkung.''
Diese [[Wiki]] spuckt auf der Seite [[Spezial:Beitragspunkte]] eine Bewertung der Bearbeitungen aus für jede einzelne Benutzerin und jeden einzelnen Benutzer aus. Unter Einbeziehung eines gewissen Faktors (€ je Bewertungspunkt) könnte (beispielsweise) monatlich für die letzten 30 Tage eine Ermittlung von zu zahlender [[Aufwandsentschädigung]] ermittelt werden. Zufällig erscheint das Multiplizieren mit dem Stundensatz für die [[SHK#Vergütung | Vergütung von SHK]] angemessen.
== sieh auch ==
* [[Ehrenamt]]


[[Kategorie:Begriff]]
[[Kategorie:Begriff]]
[[Kategorie:Aufwandsentschädigung]]
[[Kategorie:Aufwandsentschädigung]]

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