Bearbeiten von „StuRa:Aufwandsentschädigung“
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Eine [[Aufwandsentschädigung]], kurz [[AE]], dient grundsätzlich zur Kompensation des Ausfalls von Mitteln, die durch die Ausübung eines Amtes entstehen. | Eine [[Aufwandsentschädigung]], kurz [[AE]], dient grundsätzlich zur Kompensation des Ausfalls von Mitteln, die durch die Ausübung eines Amtes entstehen. | ||
Gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__85.html § 85] [[VwVfG]] besteht für ''ehrenamtlich Tätige'' ein ''Anspruch auf Ersatz'' des ''Verdienstausfalls | Gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__85.html § 85] [[VwVfG]] besteht für ''ehrenamtlich Tätige'' ein ''Anspruch auf Ersatz'' des ''Verdienstausfalls''. | ||
== Entwürfe AE-Ordnungen == | == Entwürfe AE-Ordnungen == |