Bearbeiten von „StuRa:Aufwandsentschädigung

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Eine [[Aufwandsentschädigung]], kurz [[AE]], dient grundsätzlich zur Kompensation des Ausfalls von Mitteln, die durch die Ausübung eines Amtes entstehen.
Eine [[Aufwandsentschädigung]], kurz [[AE]], dient grundsätzlich zur Kompensation des Ausfalls von Mitteln, die durch die Ausübung eines Amtes entstehen.


Gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__85.html § 85] [[VwVfG]] besteht für ''ehrenamtlich Tätige'' ein ''Anspruch auf Ersatz'' des ''Verdienstausfalls''. Und gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__17.html § 17] [[BBesG]] sind [[Aufwandsentschädigung]]en für ''typischerweise'' ''dienstbezogene finanzielle Aufwendungen'' ''zulässig''. Zur ''Abgeltung'' der ''Aufwendungen'' ''erhalten'' Abgeordnete gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__12.html § 12] [[AbgG]] sogenannte ''Amtsausstattung als [[Aufwandsentschädigung]]''.
Gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__85.html § 85] [[VwVfG]] besteht für ''ehrenamtlich Tätige'' ein ''Anspruch auf Ersatz'' des ''Verdienstausfalls''.


== Entwürfe AE-Ordnungen ==
== Entwürfe AE-Ordnungen ==

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