Bearbeiten von „StuRa:Aufwandsentschädigung“
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Eine [[Aufwandsentschädigung]], kurz [[AE]], dient grundsätzlich zur Kompensation des Ausfalls von Mitteln, die durch die Ausübung eines Amtes entstehen. | Eine [[Aufwandsentschädigung]], kurz [[AE]], dient grundsätzlich zur Kompensation des Ausfalls von Mitteln, die durch die Ausübung eines Amtes entstehen. | ||
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* [[Aufwandsenschädigungsordnung/Entwurf | Aufwandsenschädigungsordnung/Entwurf - Mai 2011]] | * [[Aufwandsenschädigungsordnung/Entwurf | Aufwandsenschädigungsordnung/Entwurf - Mai 2011]] | ||
== | == Kommentare == | ||
Zur AE sagen Brüggen/Heckendorf im Kommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung: | Zur AE sagen Brüggen/Heckendorf im Kommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung: | ||
: "Mit der Aufwandsentschädigung soll der tatsächliche Aufwand an Zeit und Arbeit für entgangenen Arbeitsverdienst [...] ausgeglichen werden." | : "Mit der Aufwandsentschädigung soll der tatsächliche Aufwand an Zeit und Arbeit für entgangenen Arbeitsverdienst [...] ausgeglichen werden." |