Bearbeiten von „StuRa:Aufwandsentschädigung

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Zur AE sagen Brüggen/Heckendorf im Kommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung:
Zur AE sagen Brüggen/Heckendorf im Kommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung:
: "Mit der Aufwandsentschädigung soll der tatsächliche Aufwand an Zeit und Arbeit für entgangenen Arbeitsverdienst [...] ausgeglichen werden."
: "Mit der Aufwandsentschädigung soll der tatsächliche Aufwand an Zeit und Arbeit für entgangenen Arbeitsverdienst [...] ausgeglichen werden."
:: Wie ähnlich geartet eine Gemeinde dem Wesen der studentischen Selbstverwaltung ist, lässt sich beispielsweise an der Bezeichnung vom Artikel 86 Verfassung des Freistaates Sachsen entnommen werden. Er heißt ''Vertretung der Selbstverwaltungskörperschaften''. Nichts anderes ist auch die Vertretung der Selbstverwaltungskörperschaften [[Studentinnen- und Studentenschaft]], der [[StuRa]] mit seinen Mitgliedern. Im Übrigen heißt es dort in Absatz 2: ''In den Gemeinden wirken die Einwohner an der Selbstverwaltung mit, insbesondere durch Übernahme von Ehrenämtern.'' (Großartig! Das könnte (müsste) so wohl eins zu eins übernommen werden (müssen).)


== Organisation ==
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