Bearbeiten von „StuRa:Aufwandsentschädigung

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 10: Zeile 10:
Zur AE sagen Brüggen/Heckendorf im Kommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung:
Zur AE sagen Brüggen/Heckendorf im Kommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung:
: "Mit der Aufwandsentschädigung soll der tatsächliche Aufwand an Zeit und Arbeit für entgangenen Arbeitsverdienst [...] ausgeglichen werden."
: "Mit der Aufwandsentschädigung soll der tatsächliche Aufwand an Zeit und Arbeit für entgangenen Arbeitsverdienst [...] ausgeglichen werden."
:: Wie ähnlich geartet eine Gemeinde dem Wesen der studentischen Selbstverwaltung ist, lässt sich beispielsweise an der Bezeichnung vom Artikel 86 Verfassung des Freistaates Sachsen entnommen werden. Er heißt ''Vertretung der Selbstverwaltungskörperschaften''. Nichts anderes ist auch die Vertretung der Selbstverwaltungskörperschaften [[Studentinnen- und Studentenschaft]], der [[StuRa]] mit seinen Mitgliedern. Im Übrigen heißt es dort in Absatz 2: ''In den Gemeinden wirken die Einwohner an der Selbstverwaltung mit, insbesondere durch Übernahme von Ehrenämtern.'' (Großartig! Das könnte (müsste) so wohl eins zu eins übernommen werden (müssen).)


== Organisation ==
== Organisation ==
Zeile 48: Zeile 47:


==== exemplarisch [[Rechtsnormen]] für Sitzungsgeld ====
==== exemplarisch [[Rechtsnormen]] für Sitzungsgeld ====
* [http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11287 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Abfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschüssen und Kommissionen in der Landesverwaltung (VwV Beiratsentschädigung)]
* [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=5199213730251 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Abfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschüssen und Kommissionen in der Landesverwaltung (VwV Beiratsentschädigung)]
* [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=645923754811 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Höhe der Aufwandsentschädigung der Beiratsmitglieder in den Justizvollzugsanstalten (VwV-AufwEntschBeirJVollz)]
* [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=645923754811 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Höhe der Aufwandsentschädigung der Beiratsmitglieder in den Justizvollzugsanstalten (VwV-AufwEntschBeirJVollz)]
* [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=6459210465811 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkassen im Freistaat Sachsen]
* [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=6459210465811 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkassen im Freistaat Sachsen]
Zeile 56: Zeile 55:
=== Strafe für mangelnde Mitwirkung ===
=== Strafe für mangelnde Mitwirkung ===
In Anlehnung an Strafzahlung für die Abwesenheit in Ausschüssen von Parlamenten wäre auch folgendes Modell vorstellbar: Alle (stimmberechtigten) Mitglieder des [[StuRa]] erhalten für ihre Aufwendungen (von Sitzungsteilnahme bis zur praktischen Umsetzung der Beschlüsse) eine grundsätzliche (pauschale) Entschädigung. Im Gegenzug müssen Strafen für mangelnde Mitwirkung entrichtet werden. Das beginnt mit der Abwesenheit von Sitzungen und endet bei der Delegation von Aufgaben an die Referate oder andere Stellen.
In Anlehnung an Strafzahlung für die Abwesenheit in Ausschüssen von Parlamenten wäre auch folgendes Modell vorstellbar: Alle (stimmberechtigten) Mitglieder des [[StuRa]] erhalten für ihre Aufwendungen (von Sitzungsteilnahme bis zur praktischen Umsetzung der Beschlüsse) eine grundsätzliche (pauschale) Entschädigung. Im Gegenzug müssen Strafen für mangelnde Mitwirkung entrichtet werden. Das beginnt mit der Abwesenheit von Sitzungen und endet bei der Delegation von Aufgaben an die Referate oder andere Stellen.
=== Nachweis für Aufwand durch Dokumentation ===
Eine These könnte lauten: ''Der wahre Aufwand entsteht durch nachhaltige Dokumentation der geleisteten Mitwirkung.''
Diese [[Wiki]] spuckt auf der Seite [[Spezial:Beitragspunkte]] eine Bewertung der Bearbeitungen aus für jede einzelne Benutzerin und jeden einzelnen Benutzer aus. Unter Einbeziehung eines gewissen Faktors (€ je Bewertungspunkt) könnte (beispielsweise) monatlich für die letzten 30 Tage eine Ermittlung von zu zahlender [[Aufwandsentschädigung]] ermittelt werden. Zufällig erscheint das Multiplizieren mit dem Stundensatz für die [[SHK#Vergütung | Vergütung von SHK]] angemessen.
== sieh auch ==
* [[Ehrenamt]]


[[Kategorie:Begriff]]
[[Kategorie:Begriff]]
[[Kategorie:Aufwandsentschädigung]]
[[Kategorie:Aufwandsentschädigung]]

Bitte beachte, dass alle Beiträge zu Wiki StuRa HTW Dresden von anderen Mitwirkenden bearbeitet, geändert oder gelöscht werden können. Reiche hier keine Texte ein, falls du nicht willst, dass diese ohne Einschränkung geändert werden können.

Du bestätigst hiermit auch, dass du diese Texte selbst geschrieben hast oder diese von einer gemeinfreien Quelle kopiert hast (weitere Einzelheiten unter StuRa HTW Dresden:Urheberrechte). ÜBERTRAGE OHNE GENEHMIGUNG KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN INHALTE!

Bitte beantworte die folgende Frage, um diese Seite speichern zu können (weitere Informationen):

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)