StuRa:Aufwandsentschädigung: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Kalkulation ===
=== Kalkulation ===
Der in der Tätigkeitsbeschreibung der jeweiligen Referate erwähnte Zeitaufwand dient als Grundlage zur Kalkulation der Aufwandsentschädigung. Der errechnete Gesamtbetrag aller Referate wird im Haushaltsplan mit einem Nutzungsfaktor(<1) belegt, der je nach Nutzung Jahr für Jahr angepasst wird.
Der in den einzelnen [[Tätigkeitsbeschreibung]] der jeweiligen [[:Kategorie:Stelle | Stelle]]n erwähnte Zeitaufwand dient als Grundlage zur Kalkulation der [[Aufwandsentschädigung]]. Der errechnete Gesamtbetrag aller [[Stellen]] wird im [[Haushaltsplan]] mit einem Nutzungsfaktor (<1) belegt, der je nach Nutzung Jahr für Jahr angepasst wird.


=== Verfahrensweise ===
=== Verfahrensweise ===
Jeder der in der exekutive des StuRa der HTW Dresden tätig ist hat ein Anrecht auf Aufwandentschädigung. Die AE muss prinzipiell von der zuvergütenden Person persönlich gestellt werden. Alle Personen, welche Aufwandentschädigung beantragen, können in der laufenden Legislatur nicht bei Abstimmungen zu Anträgen zu Tätigkeitsberichten teilnehmen.
Jeder der in der [[Exekutive]] des [[StuRa]] HTW Dresden tätig ist, hat ein Anrecht auf [[Aufwandsentschädigung]]. Die [[Aufwandsentschädigung | AE]] muss prinzipiell von der zu begünstigenden Person persönlich gestellt werden. Alle Personen, welche [[Aufwandsentschädigung]] beantragen, können in der laufenden Legislatur nicht bei Abstimmungen zu Anträgen zu Tätigkeitsberichten teilnehmen.


;Ablauf
; Ablauf
*Tätigkeitsbericht erstellen uhd min. 1 Woche vor Antragsabarbeitung veröffentlichen
* [[Tätigkeitsbericht]] erstellen und min. 1 Woche vor Antragsabarbeitung veröffentlichen
*der gestellte Antrag muss den selbstgewerteten Erfüllungsgrad (in %) enthalten
* der gestellte Antrag muss den selbstgewerteten Erfüllungsgrad (in %) enthalten
*der Antrag wird in der Sitzung abgestimmt
* der Antrag wird in der Sitzung abgestimmt


=== Umsetzung ===
=== Umsetzung ===
*Erstellung der Tätigkeitsbeschreibung mit möglichst genau geschätzten Zeitaufwand
* Erstellung der Tätigkeitsbeschreibung mit möglichst genau geschätzten Zeitaufwand
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Folgende Niederschriften beziehen sich auf das Konzeptionstreffen vom [[Ausschuss Finanzielles]] am 16.05.2011, um 17:00 Uhr in der Z123 und wurden um Hinweise von anderen Mitarbeitern ergänzt.
Folgende Niederschriften beziehen sich auf das Konzeptionstreffen vom [[Ausschuss Finanzielles]] am 16.05.2011, um 17:00 Uhr in der Z123 und wurden um Hinweise von anderen Mitarbeitern ergänzt.

Version vom 17. Mai 2011, 11:20 Uhr

Eine Aufwandsentschädigung, kurz AE, dient grundsätzlich zur Kompensation des Ausfalls von Mitteln, die durch die Ausübung eines Amtes entstehen sind.

Kommentare

Zur AE sagen Brüggen/Heckendorf im Kommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung:

"Mit der Aufwandsentschädigung soll der tatsächliche Aufwand an Zeit und Arbeit für entgangenen Arbeitsverdienst [...] ausgeglichen werden."

Also es ist kein Ersatz-Job, weil die AE viel niedriger ist und man eben keine Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen kann, es gibt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, keinen bezahlten Urlaub, keinen Kündigungs- oder Mutterschutz oder Elternzeit.

Bei der Thematik Aufwandsentschädigung sollte auch der Korrumpierungseffekt bedacht werden. Dies stellt kein Argument contra AE dar, sondern soll vielmehr beim Umgang mit AE beherzigt werden, um den negativen Aspekt zu umgehen und so wirkllich einen positiven Effekt mit den AE zu erzielen.

Organisation

Zum Durchdenken der Art und Weisen wurde die Arbeitsgruppe AE gegründet, dort finden sich auch Vorschläge zur Umsetzung.

Durch den Beschluss zur . Sitzung des StuRa 2011 wurde der Ausschuss Finanzielles gegründet. Dieser soll sich der Thematik annehmen und eine mögliche Konzeption erstellen.

Konzeption

  1. Kalkulation
  2. Verfahrensweise
  3. Umsetzung
  4. Verweise

Kalkulation

Der in den einzelnen Tätigkeitsbeschreibung der jeweiligen Stellen erwähnte Zeitaufwand dient als Grundlage zur Kalkulation der Aufwandsentschädigung. Der errechnete Gesamtbetrag aller Stellen wird im Haushaltsplan mit einem Nutzungsfaktor (<1) belegt, der je nach Nutzung Jahr für Jahr angepasst wird.

Verfahrensweise

Jeder der in der Exekutive des StuRa HTW Dresden tätig ist, hat ein Anrecht auf Aufwandsentschädigung. Die AE muss prinzipiell von der zu begünstigenden Person persönlich gestellt werden. Alle Personen, welche Aufwandsentschädigung beantragen, können in der laufenden Legislatur nicht bei Abstimmungen zu Anträgen zu Tätigkeitsberichten teilnehmen.

Ablauf
  • Tätigkeitsbericht erstellen und min. 1 Woche vor Antragsabarbeitung veröffentlichen
  • der gestellte Antrag muss den selbstgewerteten Erfüllungsgrad (in %) enthalten
  • der Antrag wird in der Sitzung abgestimmt

Umsetzung

  • Erstellung der Tätigkeitsbeschreibung mit möglichst genau geschätzten Zeitaufwand

Folgende Niederschriften beziehen sich auf das Konzeptionstreffen vom Ausschuss Finanzielles am 16.05.2011, um 17:00 Uhr in der Z123 und wurden um Hinweise von anderen Mitarbeitern ergänzt.