StuRa:Aufwandsentschädigung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Form)
K (Aufwandsentschädigungen wurde nach Aufwandsentschädigung verschoben: Einzahl)
(kein Unterschied)

Version vom 15. Januar 2011, 11:51 Uhr

Aufwandsentschädigungen, kurz AE, dienen grundsätzlich zur Kompensation des Ausfalls von Mitteln die durch die Ausübung eines Amtes notwendig sind.

Kommentare

Zur AE sagen Brüggen/Heckendorf im Kommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung:

"Mit der Aufwandsentschädigung soll der tatsächliche Aufwand an Zeit und Arbeit für entgangenen Arbeitsverdienst [...] ausgeglichen werden."

Also es ist kein Ersatz-Job, weil die AE viel niedriger ist und man eben keine Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen kann, es gibt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, keinen bezahlten Urlaub, keinen Kündigungs- oder Mutterschutz oder Elternzeit.

Organisation

Zum Durchdenken der Art und Weisen wurde die Arbeitsgruppe AE gegründet, dort finden sich auch Vorschläge zur Umsetzung.