StuRa:Aufwandsentschädigung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Aufwandsentschädigungen]], kurz AE, dienen grundsätzlich zur Kompensation des Ausfalls von Mitteln die durch die Ausübung eines Amtes notwendig sind.
Eine [[Aufwandsentschädigung]], kurz [[AE]], dient grundsätzlich zur Kompensation des Ausfalls von Mitteln, die durch die Ausübung eines Amtes entstehen sind.


== Kommentare ==
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== Organisation ==
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Zum Durchdenken der Art und Weisen wurde die [[AG AE|Arbeitsgruppe AE]] gegründet, dort finden sich auch Vorschläge zur Umsetzung.
Zum Durchdenken der Art und Weisen wurde die [[AG AE|Arbeitsgruppe AE]] gegründet, dort finden sich auch Vorschläge zur Umsetzung.
Durch den Beschluss zur [http://www2.stura.htw-dresden.de:8081/Plone/stura/sitzungen/2010/10-12-14 . Sitzung des StuRa 2011] wurde der [[Ausschuss Finanzielles]] gegründet. Dieser soll sich der Thematik annehmen und eine mögliche Konzeption erstellen.


[[Kategorie:Begriff]]
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Version vom 15. Januar 2011, 18:23 Uhr

Eine Aufwandsentschädigung, kurz AE, dient grundsätzlich zur Kompensation des Ausfalls von Mitteln, die durch die Ausübung eines Amtes entstehen sind.

Kommentare

Zur AE sagen Brüggen/Heckendorf im Kommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung:

"Mit der Aufwandsentschädigung soll der tatsächliche Aufwand an Zeit und Arbeit für entgangenen Arbeitsverdienst [...] ausgeglichen werden."

Also es ist kein Ersatz-Job, weil die AE viel niedriger ist und man eben keine Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen kann, es gibt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, keinen bezahlten Urlaub, keinen Kündigungs- oder Mutterschutz oder Elternzeit.

Organisation

Zum Durchdenken der Art und Weisen wurde die Arbeitsgruppe AE gegründet, dort finden sich auch Vorschläge zur Umsetzung.

Durch den Beschluss zur . Sitzung des StuRa 2011 wurde der Ausschuss Finanzielles gegründet. Dieser soll sich der Thematik annehmen und eine mögliche Konzeption erstellen.