StuRa:Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Nach Beschluss und Genehmigung einer Änderungsordnung sollten diese Änderungen in das Hauptdokument eingefügt werden und die vorgenommenen Änderung in den Fußnoten am Ende der Ordnung kenntlich gemacht werden.
* Nach Beschluss und Genehmigung einer Änderungsordnung sollten diese Änderungen in das Hauptdokument eingefügt werden und die vorgenommenen Änderung in den Fußnoten am Ende der Ordnung kenntlich gemacht werden.
* Beispiele:  
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**§ 99 Abs. 5: NEU - wenn ein komplett neuer Absatz eingefügt wurde.
**§ 99 Abs. 5: NEU - ''wenn ein komplett neuer Absatz eingefügt wurde''
**§ 101 geändert: "gut" durch "exzellent" ersetzt -  wenn nur etwas geändert wurde
**§ 101 geändert: "gut" durch "exzellent" ersetzt -  ''wenn nur etwas geändert wurde''
[[Kategorie:Ordnung]]
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[[Kategorie:Einnahmen]]
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[[Kategorie:Semesterticket]]
[[Kategorie:Semesterticket]]
[[Kategorie:Studentenwerk]]
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Version vom 27. Oktober 2010, 11:14 Uhr

Die Beitragsordnung (Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden), kurz BO genannt, dient zur Erhebung von Beiträgen aus der Studentinnen- und Studentenschaft. Somit ist sie die finanzielle Grundlage für das Wirken der studentischen Selbstverwaltung.

Grundlage

Befassung

Beschlussfassung

StuRa

Genehmigung

Rektorat

Versionen

aktuelle Arbeitsfassung

aktuell gültige Fassung vom 22. Juni 2010

Änderungsordnungen

Arbeitsfassung

ältere Fassungen

Hinweis zu Änderungen

  • Bei Änderungen der BO sollte nicht die ganze BO neu beschlossen werden. Lediglich die gewünschten Änderung sind in Form einer Änderungsordnung zu beschließen. Dies hat eine Vielzahl von Vorteilen:
    • Der Aufwand für die Prüfung ist wesentlich geringer.
    • Bereits früher durch das Rektorat genehmigte Teile müssen nicht erneut geprüft werden. Etwa eine Nichterteilung der Genehmigung wegen Angabe von Mängel in der bisherigen Fassung ist so nicht möglich.
    • Es ist eine Nachvollziehbarkeit für die Anpassung der Ordnung gegeben.
  • Nach Beschluss und Genehmigung einer Änderungsordnung sollten diese Änderungen in das Hauptdokument eingefügt werden und die vorgenommenen Änderung in den Fußnoten am Ende der Ordnung kenntlich gemacht werden.
  • Beispiele:
    • § 99 Abs. 5: NEU - wenn ein komplett neuer Absatz eingefügt wurde
    • § 101 geändert: "gut" durch "exzellent" ersetzt - wenn nur etwas geändert wurde