StuRa:Bereich Sitzungsleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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== besondere Stellung ==
== besondere Stellung ==
Der [[Bereich Sitzungsleitung]] hat, Kraft seiner [[#Aufgaben]], eigentlich eine besondere Stellung. Vermeintlich ist es "nur" ein normaler [[Bereich]] (als Untergliederung vom [[Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation]]). Ferner kann der [[Bereich Sitzungsleitung]] aber auch als das [[Sitzungsleitung#Präsidium|Präsidium]] vom [[StuRa]] betrachtet werden, womit (gemessen an einem [[Bereich]]) übermäßige Rechte und Pflichten erwachsen, die etwa den [[Sprecherinnen und Sprecher]]n oder dem [[Referatskollegium]] gleichgestellt sind.
Der [[Bereich Sitzungsleitung]] hat, Kraft seiner [[#Aufgaben]], eigentlich eine besondere Stellung. Vermeintlich ist es "nur" ein normaler [[Bereich]] (als Untergliederung vom [[Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation]]). Ferner kann der [[Bereich Sitzungsleitung]] aber auch als das [[Sitzungsleitung#Präsidium|Präsidium]] vom [[StuRa]] betrachtet werden, womit (gemessen an einem [[Bereich]]) übermäßige Rechte und Pflichten erwachsen, die etwa den [[Sprecherinnen und Sprecher]]n oder dem [[Referatskollegium]] gleichgestellt sind.
Etwa eine Festlegung (und entsprechende Wahl) einer festen Sitzungsleitung (wie seit 2012<sup>[http://www.stura.htw-dresden.de/stura/sitzungen/2012/1.-sitzung-stura-2012/antraege/feste-sitzungsleitung-2012]</sup> und nachfolgenden Jahren<!-- mindestens bis 2014 -->) ist beispielsweise ein Indiz für die besondere Stellung.
Grund für die besondere Stellung ist maßgeblich, dass es ohne Sitzungsleitung schlichtweg schwer ist ordentlich zu arbeiten.
: Wie wichtig eine wahrhaftige Sitzungsleitung für ein Gremium ist, zeigt beispielsweise [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=857354044348&jlink=a44 Artikel&nbsp;44 Abs.&nbsp;3 Satz&nbsp;2 der Verfassung des Freistaates Sachsen]. Bezugnehmend sollte die Sitzungsleitung das "parlamentarische Geschäft" (etwa gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=367244044326&jlink=a47 Artikel&nbsp;47 Abs.&nbsp;1&nbsp;bis&nbsp;3 der Verfassung des Freistaates Sachsen]) als rudimentäre [[Aufgaben]]erfüllung der [[Selbstverwaltung]] sicherstellen.


== Aufgaben ==
== Aufgaben ==

Version vom 21. Dezember 2014, 04:39 Uhr

besondere Stellung

Der Bereich Sitzungsleitung hat, Kraft seiner #Aufgaben, eigentlich eine besondere Stellung. Vermeintlich ist es "nur" ein normaler Bereich (als Untergliederung vom Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation). Ferner kann der Bereich Sitzungsleitung aber auch als das Präsidium vom StuRa betrachtet werden, womit (gemessen an einem Bereich) übermäßige Rechte und Pflichten erwachsen, die etwa den Sprecherinnen und Sprechern oder dem Referatskollegium gleichgestellt sind.

Etwa eine Festlegung (und entsprechende Wahl) einer festen Sitzungsleitung (wie seit 2012[1] und nachfolgenden Jahren) ist beispielsweise ein Indiz für die besondere Stellung.

Grund für die besondere Stellung ist maßgeblich, dass es ohne Sitzungsleitung schlichtweg schwer ist ordentlich zu arbeiten.

Wie wichtig eine wahrhaftige Sitzungsleitung für ein Gremium ist, zeigt beispielsweise Artikel 44 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen. Bezugnehmend sollte die Sitzungsleitung das "parlamentarische Geschäft" (etwa gemäß Artikel 47 Abs. 1 bis 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen) als rudimentäre Aufgabenerfüllung der Selbstverwaltung sicherstellen.

Aufgaben

Sitzungsleitung der Sitzungen des StuRa

Zusammenarbeit

Rechenschaft

Stellen

Siehe auch