StuRa:Bereichsleitung Antidiskriminierung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Auseinandersetzung mit den Themen der Antidiskriminierung (z.B.: [[AntiFa]], [[AntiRa]])
* Auseinandersetzung mit den Themen der Antidiskriminierung (z.B.: [[AntiFa]], [[AntiRa]])
* Aufklärung/Verhinderung von Benachteiligungen/Beeinträchtigungen aus Gründen, die im [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/agg/gesamt.pdf AGG] (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) §1 verankert sind.
* Aufklärung/Verhinderung von Benachteiligungen/Beeinträchtigungen aus Gründen, die im [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/agg/gesamt.pdf AGG] (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) §1 verankert sind.
 
* Beratung/Information der Studentenschaft zur Antidiskriminierung


== Aufwand ==
== Aufwand ==

Version vom 26. April 2011, 10:27 Uhr

Aufgaben

  • Auseinandersetzung mit den Themen der Antidiskriminierung (z.B.: AntiFa, AntiRa)
  • Aufklärung/Verhinderung von Benachteiligungen/Beeinträchtigungen aus Gründen, die im AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) §1 verankert sind.
  • Beratung/Information der Studentenschaft zur Antidiskriminierung

Aufwand

Arbeitsaufwand

150 - 200 Stunden/Jahr

Einarbeitungsaufwand

20 Stunden


Anforderungen

Muss

  • kommunikativ
  • ständiger Austausch mit dem StuRa um Probleme schnellstmöglich aufzuklären
  • hohes Engagement im Bereich Antidiskriminierung

Soll

Kann

Rechenschaft

Referat Hochschulpolitik

Material