StuRa:Bereichsleitung Antidiskriminierung

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Aufgaben

  • Auseinandersetzung mit den Themen der Antidiskriminierung (z.B.: AntiFa, AntiRa)
  • Aufklärung/Verhinderung von Benachteiligungen/Beeinträchtigungen aus Gründen, die im AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) §1 verankert sind.


Aufwand

Arbeitsaufwand

150 - 200 Stunden/Jahr

Einarbeitungsaufwand

20 Stunden


Anforderungen

Muss

  • kommunikativ
  • ständiger Austausch mit dem StuRa um Probleme schnellstmöglich aufzuklären

Soll

Kann

  • eigenes Engagement im Bereich Antidiskriminierung

Rechenschaft

Referat Hochschulpolitik

Material