Bearbeiten von „StuRa:Beschluss“
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Zur Beschlüssen sagt Gern im Kommentar zum Sächsischen Kommunalrecht: | Zur Beschlüssen sagt Gern im Kommentar zum Sächsischen Kommunalrecht: | ||
: "Der Beschluss wird rechtlich mit der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses im Kollegialorgan durch den Vorsitzenden existent." | : "Der Beschluss wird rechtlich mit der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses im Kollegialorgan durch den Vorsitzenden existent." | ||
Demnach sind Beschlüsse nicht erst mit Veröffentlichung des [[ | Demnach sind Beschlüsse nicht erst mit Veröffentlichung des [[Protokolle | Protokolls]] gültig, sondern dienen "nur" zum späteren [[Protokolle#Beweisfunktion | Beweis]]. | ||
=== Ende der Gültigkeit === | === Ende der Gültigkeit === |