Bearbeiten von „StuRa:Beschluss

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 22: Zeile 22:
::: [http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata/komm/BeckOK_VerfR_9/GG/cont/beckok.GG.a42.glB.glII.htm Beck'scher Online-Kommentar GG BeckOK GG Art. 42 Beschlüsse des Bundestags und Mehrheitserfordernisse]
::: [http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata/komm/BeckOK_VerfR_9/GG/cont/beckok.GG.a42.glB.glII.htm Beck'scher Online-Kommentar GG BeckOK GG Art. 42 Beschlüsse des Bundestags und Mehrheitserfordernisse]
:: Der Formulierung (''Bereits bisher bestand die Reglung, dass ein Beschluss der Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedarf.'') kann jedoch entnommen werden, dass "weiterhin" die abgegeben Stimmen relevant bleiben sollen. Lediglich die bewussten Stimmen als ''Enthaltung'' (qualifizierte Unentschlossenheit) sollen negativ berücksichtigt werden (Klarstellung, dass ''Enthaltungen'' (als abgegebene Stimmen) ''nicht als abgegebene Stimme betrachten'' nicht gilt). Demnach ergibt sich aber auch, dass die Summe der abgegeben Stimmen (als ''Ja'' + als ''Nein'' + als ''Enthaltung'') die Grundlage für die Ermittlung der notwendige Mehrheit an Zustimmung (durch Stimmen als ''Ja'') bildet.
:: Der Formulierung (''Bereits bisher bestand die Reglung, dass ein Beschluss der Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedarf.'') kann jedoch entnommen werden, dass "weiterhin" die abgegeben Stimmen relevant bleiben sollen. Lediglich die bewussten Stimmen als ''Enthaltung'' (qualifizierte Unentschlossenheit) sollen negativ berücksichtigt werden (Klarstellung, dass ''Enthaltungen'' (als abgegebene Stimmen) ''nicht als abgegebene Stimme betrachten'' nicht gilt). Demnach ergibt sich aber auch, dass die Summe der abgegeben Stimmen (als ''Ja'' + als ''Nein'' + als ''Enthaltung'') die Grundlage für die Ermittlung der notwendige Mehrheit an Zustimmung (durch Stimmen als ''Ja'') bildet.
::: Demnach macht das [[SächsHSG]] einen Unterschied zu anderen Hochschulgesetzen ([http://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnHG%2Fcont%2FBlnHG.P47.htm § 47 Abs. 2 Berliner Hochschulgesetz];<!-- [http://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBbgSchulG%2Fcont%2FBbgSchulG.P77.htm § 77 Abs. 2 Satz 2 Brandenburgisches Schulgesetz] --> [http://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBrHSoeffVwG%2Fcont%2FBrHSoeffVwG.P41.htm § 41 Abs. 3 Bremisches Gesetz über die Hochschule für Öffentliche Verwaltung]). Wiederum regeln es gleichermaßen oder ähnlich aber auch andere Hochschulgesetze ([http://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FLSAHSG%2Fcont%2FLSAHSG.P63.htm § 63 Abs. 1 Satz 2 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt]; [http://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FTHHG%2Fcont%2FTHHG.P24.htm § 24 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Hochschulgesetz]).


== Mehrheit ==
== Mehrheit ==

Bitte beachte, dass alle Beiträge zu Wiki StuRa HTW Dresden von anderen Mitwirkenden bearbeitet, geändert oder gelöscht werden können. Reiche hier keine Texte ein, falls du nicht willst, dass diese ohne Einschränkung geändert werden können.

Du bestätigst hiermit auch, dass du diese Texte selbst geschrieben hast oder diese von einer gemeinfreien Quelle kopiert hast (weitere Einzelheiten unter StuRa HTW Dresden:Urheberrechte). ÜBERTRAGE OHNE GENEHMIGUNG KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN INHALTE!

Bitte beantworte die folgende Frage, um diese Seite speichern zu können (weitere Informationen):

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)