Bearbeiten von „StuRa:Beschluss“
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Ein [[Beschluss zu Finanzen]], oder auch [[Finanzbeschluss]], ist ein [[#Besonderheiten|"besonderer" Beschluss]]. | Ein [[Beschluss zu Finanzen]], oder auch [[Finanzbeschluss]], ist ein [[#Besonderheiten|"besonderer" Beschluss]]. | ||
Ein derartiger [[Beschluss]] hat Auswirkung auf die Ausführung des [[Haushaltsplan]]es. Daher unterliegt das Reglungen der [[FO]]. Demnach sind auch insbesondere die (gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6075514182733&jlink=p29 § 29] Absatz 3 Satz 3 [[SächsHSG]]) zur Ausführung des Haushaltsplanes als verantwortlich Bestimmten ([[Referatsleitung Finanzen]]) zu beteiligen. Grundsätzlich ist der Umgang mit den (Anträgen und) | Ein derartiger [[Beschluss]] hat Auswirkung auf die Ausführung des [[Haushaltsplan]]es. Daher unterliegt das Reglungen der [[FO]]. Demnach sind auch insbesondere die (gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6075514182733&jlink=p29 § 29] Absatz 3 Satz 3 [[SächsHSG]]) zur Ausführung des Haushaltsplanes als verantwortlich Bestimmten ([[Referatsleitung Finanzen]]) zu beteiligen. Grundsätzlich ist der Umgang mit den (Anträgen und) Beschlüssen zu Finanzen, insbesondere deren Umsetzung, das "Kerngeschäft" vom [[Referat Finanzen]]. | ||
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