StuRa:Bestätigung der Mitwirkung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:
Einheitliche Kriterien wurden vom StuRa festgelegt, um eine Gleichbehandlung aller Mitglieder zu gewährleisten. Alle relevanten Unterlagen sollen der Hochschulleitung bei Bedarf vorgelegt werden können.
Einheitliche Kriterien wurden vom StuRa festgelegt, um eine Gleichbehandlung aller Mitglieder zu gewährleisten. Alle relevanten Unterlagen sollen der Hochschulleitung bei Bedarf vorgelegt werden können.


== Wie erhält man eine Bestätigung der [[Mitwirkung]] ==
== Wie erhält man eine Bestätigung der [[Mitwirkung]] ==


Die Mitwirkung muss über die [[HTW Dresden]] erfolgen. Das notwendige [[https://www.htw-dresden.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=26386&token=059bde64d6beb5f5bf065fdcb48bcb1e08c027a7 Formular]] dafür kann über die die Internetseite der [[https://www.htw-dresden.de/studium/im-studium/studierendenservice/gremientaetigkeit HTW Dresden]] abgerufen werden.
Die Beantragung Mitwirkung muss über die [[HTW Dresden]] erfolgen. Das notwendige [[https://www.htw-dresden.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=26386&token=059bde64d6beb5f5bf065fdcb48bcb1e08c027a7 Formular]] dafür kann über die die Internetseite der [[https://www.htw-dresden.de/studium/im-studium/studierendenservice/gremientaetigkeit HTW Dresden]] abgerufen werden.




== Wie erhält man eine Bestätigung der [[Mitwirkung]] ==
== Wer stellt eine Bestätigung der [[Mitwirkung]] aus ==


Die Bestätigung der [[Mitwirkung]] ihrer Mitglieder erfolgt durch die [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]]. Besonders wichtig ist das vor allem für [[beratende Mitglieder]], damit diese den Anspruch auf [[Gremiensemester]] erlangen.  
Die Bestätigung der [[Mitwirkung]] ihrer Mitglieder erfolgt durch die [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]]. Besonders wichtig ist das vor allem für [[beratende Mitglieder]], damit diese den Anspruch auf [[Gremiensemester]] erlangen.  


== Wie läuft die Beantragung konkret ab ==
# [[https://www.htw-dresden.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=26386&token=059bde64d6beb5f5bf065fdcb48bcb1e08c027a7 Formular]] runterladen
#


== WICHTIG ==
Die Nichtanrechnung von Studienzeiten nach § 20 Abs. 4 SächsHSFG führt '''nicht automatisch''' zur Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz! Hier sind weitere Formulare und Angaben notwendig, bitte informieren Sie sich daher am besten vor der Antragstellung über die notwendigen Voraussetzungen bei Ihrem Ansprechpartner im BAföG-Amt.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 19. März 2021, 09:57 Uhr

Bei der Auslegung des Begriffes [,Mitwirkung" des $ 20 Abs. 4 SächsHSG] ist von einer aktiven Tätigkeit auszugehen. Das alleinige Innehaben des Amtes ist nicht ausreichend für die Nichtanrechnung der Studienzeit auf die Regelstudienzeit. Daher kann grundsätzlich eine deutlich weniger aktive Ausfüllung des Amtes zu einer Nichtanerkennung von Gremiensemestern führen. Das Maß der Aktivität sollte sich an der Teilnahme an den Sitzungen des StuRa orientieren. Ergänzend kann bei Mitgliedern, die als Ausgleich zur mangelhaften Sitzungsteilnahme auf anderen Gebieten der studentischen Vertretung in nennenswertem Umfang tätig waren, hinzugezogen werden (2.B. Organisation und/oder Durchführung von Veranstaltungen für Studenten). Die Entscheidungen des StuRa diesbezüglich muss transparent und nachvollziehbar sein. Einheitliche Kriterien wurden vom StuRa festgelegt, um eine Gleichbehandlung aller Mitglieder zu gewährleisten. Alle relevanten Unterlagen sollen der Hochschulleitung bei Bedarf vorgelegt werden können.

Wie erhält man eine Bestätigung der Mitwirkung

Die Beantragung Mitwirkung muss über die HTW Dresden erfolgen. Das notwendige [Formular] dafür kann über die die Internetseite der [HTW Dresden] abgerufen werden.


Wer stellt eine Bestätigung der Mitwirkung aus

Die Bestätigung der Mitwirkung ihrer Mitglieder erfolgt durch die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft. Besonders wichtig ist das vor allem für beratende Mitglieder, damit diese den Anspruch auf Gremiensemester erlangen.

Wie läuft die Beantragung konkret ab

  1. [Formular] runterladen

WICHTIG

Die Nichtanrechnung von Studienzeiten nach § 20 Abs. 4 SächsHSFG führt nicht automatisch zur Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz! Hier sind weitere Formulare und Angaben notwendig, bitte informieren Sie sich daher am besten vor der Antragstellung über die notwendigen Voraussetzungen bei Ihrem Ansprechpartner im BAföG-Amt.

Siehe auch