StuRa:Entwurf AE-Ordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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#REDIRECT [[Entwurf AE-Ordnung/1]]
==Ziel dieser Ordnung/Präambel==
 
*Erfüllung [[Finanzordnung/Dokument|§33 Aufwandseinschädigungen Finanzordnung]]
** Abs 1 hier durchaus sinnvoll, die AE-Ordnung muss das berücksichtigen
** Abs 2 der StuRa muss immer Bedenken, das er hier alle Studenten vertritt
* ein entsprechender Kontrollmechanismus muss her,
** der die Sozialen Belange der Antragsteller auf der einen,
** und die gesamtwirtschaftlichen Belange der [[Studentenschaft]] auf der anderen Seite berücksichtig
* Tätigkeitsbeschreibungen müssen einen erfüllbaren Rahmen darstellen,
** der ein Studium nebenbei zulässt
** nichts übermenschliches Verlangt
 
==Entwürfe==
* [[AE-Ordnung/1]]
* [[AE-Ordnung/2]]

Version vom 9. Juni 2011, 10:44 Uhr

Ziel dieser Ordnung/Präambel

  • Erfüllung §33 Aufwandseinschädigungen Finanzordnung
    • Abs 1 hier durchaus sinnvoll, die AE-Ordnung muss das berücksichtigen
    • Abs 2 der StuRa muss immer Bedenken, das er hier alle Studenten vertritt
  • ein entsprechender Kontrollmechanismus muss her,
    • der die Sozialen Belange der Antragsteller auf der einen,
    • und die gesamtwirtschaftlichen Belange der Studentenschaft auf der anderen Seite berücksichtig
  • Tätigkeitsbeschreibungen müssen einen erfüllbaren Rahmen darstellen,
    • der ein Studium nebenbei zulässt
    • nichts übermenschliches Verlangt

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