Bearbeiten von „StuRa:Entwurf AE-Ordnung/zwei“
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== | ==Allgemein== | ||
===Ziel dieser Ordnung/Präambel=== | |||
*Erfüllung [[Finanzordnung/Dokument|§33 Aufwandseinschädigungen Finanzordnung]] | |||
** Abs 1 hier durchaus sinnvoll, die AE-Ordnung muss das berücksichtigen | |||
** Abs 2 der StuRa muss immer Bedenken, das er hier alle Studenten vertritt | |||
* ein entsprechender Kontrollmechanismus muss her, | |||
** der die Sozialen Belange der Antragsteller auf der einen, | |||
** und die gesamtwirtschaftlichen Belange der [[Studentenschaft]] auf der anderen Seite berücksichtig | |||
* Tätigkeitsbeschreibungen müssen einen erfüllbaren Rahmen darstellen, | |||
** der ein Studium nebenbei zulässt | |||
** nichts übermenschliches Verlangt | |||
==Aktuelle Arbeitsfassung== | |||
<div align=center><big>Ordnung über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen im Studentenrat</big> | <div align=center><big>Ordnung über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen im Studentenrat</big> |