Bearbeiten von „StuRa:Entwurf GO - 2 - Basti“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 31: | Zeile 31: | ||
#Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studis. | #Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studis. | ||
#Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder. | #Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder. | ||
==== § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder ==== | ==== § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder ==== | ||
Zeile 39: | Zeile 37: | ||
(3) Jedes Mitglied der Studischaft ist zur Beitragszahlung nach Maßgabe der jeweils gültigen Beitragsordnung der Studischaft der HTW Dresden verpflichtet.<br> | (3) Jedes Mitglied der Studischaft ist zur Beitragszahlung nach Maßgabe der jeweils gültigen Beitragsordnung der Studischaft der HTW Dresden verpflichtet.<br> | ||
(4) Diese Ordnung und alle ihre Ergänzungsordnungen sind für die Mitglieder der Studischaft verpflichtend.<br> | (4) Diese Ordnung und alle ihre Ergänzungsordnungen sind für die Mitglieder der Studischaft verpflichtend.<br> | ||
==== § Wahlen ==== | |||
(1) Die FSRs und der StuRa werden in freier, geheimer und gleicher Wahl gewählt. Näheres bestimmt die Wahlordnung der Studischaft.<br> | |||
(2) Die Mitglieder der Organe der Studischaft werden jährlich gewählt.<br> | |||
====§ 4 Organe ==== | ====§ 4 Organe ==== | ||
Zeile 49: | Zeile 51: | ||
(3) Jedes Organ kann eigene Referate, Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften bilden.<br> | (3) Jedes Organ kann eigene Referate, Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften bilden.<br> | ||
==== § | ==== § Legislatur und Mitgliedschaft in den Organen ==== | ||
(1) Die Legislatur der Organe der Studentenschaft beträgt ein Jahr.<br> | |||
(2) Die Mitgliedschaft in Organen der Studentenschaft beginnt nach erfolgter Wahl<br> | |||
(1) Die | |||
(2) Die | |||
# für den FSR mit Ablauf des 30. November des jeweiligen Jahres, | # für den FSR mit Ablauf des 30. November des jeweiligen Jahres, | ||
# für den StuRa mit Ablauf des 31. Dezember des jeweiligen Jahres. | # für den StuRa mit Ablauf des 31. Dezember des jeweiligen Jahres. | ||
(3) Die | (3) Die Mitgliedschaft in Organen der Studentenschaft endet<br> | ||
# mit Ablauf der Amtszeit, | # mit Ablauf der Amtszeit, | ||
# durch Rücktritt, | # durch Rücktritt, | ||
Zeile 64: | Zeile 62: | ||
# durch Exmatrikulation, | # durch Exmatrikulation, | ||
# im Falle des Ablebens. | # im Falle des Ablebens. | ||
==== § Anträge ==== | ==== § Anträge ==== | ||
(1) Anträge an die Organe gemäß § Abs. | (1) Anträge an die Organe gemäß § Abs. 1 enthalten insbesondere | ||
# Name des Antragstellers, | # Name des Antragstellers, | ||
# Telefonnummer oder E-Mailadresse des Antragstellers, | # Telefonnummer oder E-Mailadresse des Antragstellers, | ||
Zeile 113: | Zeile 110: | ||
(2) Unter die Schweigepflicht fallen des Weiteren solche Gegenstände, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden.<br> | (2) Unter die Schweigepflicht fallen des Weiteren solche Gegenstände, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden.<br> | ||
(3) Die Schweigepflicht gilt auf unbestimmte Zeit.<br> | (3) Die Schweigepflicht gilt auf unbestimmte Zeit.<br> | ||
== Zweiter Teil: Fachschaften == | == Zweiter Teil: Fachschaften == | ||
Zeile 133: | Zeile 131: | ||
(4) Der FSR wählt aus seiner Mitte mindestens einen Sprecher und einen Finanzverantwortlichen.<br> | (4) Der FSR wählt aus seiner Mitte mindestens einen Sprecher und einen Finanzverantwortlichen.<br> | ||
==== § Aufgaben ==== | |||
<sup>1</sup>Die FSRs vertreten die Studis ihrer Fachschaft im Rahmen der Aufgaben nach § 2 Abs. 1 und 2. <sup>2</sup>Die Fachschaften fördern die fachlichen Interessen der Studis und betreuen deren Studienangelegenheiten.<br> | |||
==== § Zusammensetzung ==== | ==== § Zusammensetzung ==== | ||
Zeile 259: | Zeile 258: | ||
[[Kategorie:Ordnung]] | [[Kategorie:Ordnung]] | ||