Bearbeiten von „StuRa:Evaluationsordnung HTW Dresden/Dokument“
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(7) Die Lehrenden erhalten die vollständigen Bewertungsergebnisse ihrer eigenen Veranstaltung. Die Ergebnisse der Befragung werden im Auswertegespräch durch den evaluierten Lehrenden den Teilnehmern der Lehrveranstaltung spätestens in der letzten Vorlesungswoche bekannt gegeben.<br> | (7) Die Lehrenden erhalten die vollständigen Bewertungsergebnisse ihrer eigenen Veranstaltung. Die Ergebnisse der Befragung werden im Auswertegespräch durch den evaluierten Lehrenden den Teilnehmern der Lehrveranstaltung spätestens in der letzten Vorlesungswoche bekannt gegeben.<br> | ||
(8) Die Lehrenden informieren den Dekan und die Studienkommission schriftlich in einem Auswerteprotokoll über die Durchführung und Auswertung der Evaluation. Sie teilen mit, welche Maßnahmen aufgrund der Ergebnisse umgesetzt werden sollen.<br> | (8) Die Lehrenden informieren den Dekan und die Studienkommission schriftlich in einem Auswerteprotokoll über die Durchführung und Auswertung der Evaluation. Sie teilen mit, welche Maßnahmen aufgrund der Ergebnisse umgesetzt werden sollen.<br> | ||
(9) Der Dekan und die jeweilige Studienkommission erhalten alle Ergebnisse der durchgeführten Befragungen. Ihnen obliegt es, in Auswertung der Ergebnisse Gespräche mit den Lehrenden zu führen und ggf. weitere Maßnahmen in Abstimmung mit dem Rektorat einzuleiten. Eine öffentliche Bekanntgabe der Befragungsergebnisse erfolgt nicht. | (9) Der Dekan und die jeweilige Studienkommission erhalten alle Ergebnisse der durchgeführten Befragungen. Ihnen obliegt es, in Auswertung der Ergebnisse Gespräche mit den Lehrenden zu führen und ggf. weitere Maßnahmen in Abstimmung mit dem Rektorat einzuleiten. Eine öffentliche Bekanntgabe der Befragungsergebnisse erfolgt nicht. | ||
(10) Über die Durchführung weiterer Befragung von Absolventen, Lehrenden und Unternehmen entscheidet der Fakultätsrat in Abstimmung mit dem Rektorat.<br> | (10) Über die Durchführung weiterer Befragung von Absolventen, Lehrenden und Unternehmen entscheidet der Fakultätsrat in Abstimmung mit dem Rektorat.<br> | ||