StuRa:FSR MV:Akkreditierung/FaTaMa 2011: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Bolongna-Prozess ===
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** 1991 erste Bologna Konferenz
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** Strukturen mussten geschaffen werden, damit die Ziele (Vergleichbarkeit...) auch umgesetzt werden
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*** QM Systeme müssen ausgebaut werden
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* [[Mobilität]]
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* Lebenslanges lernen
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* Studienstruktur
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* Anerkennung von Studienleistungen
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* Qualifikationsrahmen
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=== Mobilität ===
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* Umsetzung als Bachelor-/Mastersystem
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=== Zulassung ===
* Vorleistungsordnung wo drinsteht, was du haben musst
* es fehlt eine einheitliche Regelung
* Rahmenbedingungen auf -bundes- oder Landesebene müssen gesetzt werden
=== Lebenslanges Lernen / Qualifikationsrahmen ===
* jeder kann sic im laufe seines Lebens bildungstechnisch nochmal Umorientieren
=== Relevante Gremien ===
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* [[KMK]]
** zersplitter sich in die [[Kultusministerkonferenz der Länder]]
*** überschaubare Einzelgänge der einzelnen Länder
* [[HRK]] - Mitgliederverband ( dadurch Freiwillige Mitgliedschaft der Hochschulen)
** kritisch zu sehen [[HRK]] oft gleichgesetzt mit Stimme der Hochschule
** HRK hat Bolognazentrum -> schuldig am Bolognareader
* [[ Akkreditierungspool]]
** erstellt Akkreditierungsvorgaben
** es ist nicht zulässig, das bei Akkreditierung die Zahl der Kredits für Modul vorgegeben werden
* [[fzs]]
** nur sehr geringer Anteil der Studierenden ist in dt. dort organisiert
** kommt einem Bundesweitem Dachverband der Studierenden am nächsten
=== relevante Dokumente ===
* Bologna-Folgekonferenz
* Europäische BildungsministerInnenkonfernz
** Qualifikationsrahmen für europäische Hoschulabschlüsse
** EQR
* Lissabon-Konvention
** Regelt Anerkennung von Studienleistungen
* Richtlinien zur Qualitätssicherung
* KMK
* BMBF
* Akkreditierungsrat
* Bildungsministerien der Länder
== Diskussion des Workshops/ Klärung von Fragen ==
Wie häufig muss akkreditiert werden ???
*länderabhängig
*bei Einführung, nach 5 Jahren, danach alle 7 Jahre
*es können aber auch kürzere Fristen gegeben werden
===Master/Diblom/Bachelor ===
* nur als mehrstufiges Modell möglich, also Diplom/Master, Bachelor-/Master
=== Anzahl der ECTS Punkte ===
* 2 [[ECTS]]-[[cp]] sind sinnlos, reicht nur für 1 1/2 h Vorslesungszeit die Woche, nicht für lernen von Prüfungen
* Zahl der [[ECTS]]-[[cp]] muss abhängig vom Arbeitsaufwand-> Reakkreditierungsrelevant

Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 18:17 Uhr

Inhalte[Bearbeiten]

Bolongna-Prozess[Bearbeiten]

  • Qualitätssicherung
    • 1991 erste Bologna Konferenz
    • Strukturen mussten geschaffen werden, damit die Ziele (Vergleichbarkeit...) auch umgesetzt werden
    • Akkreditierungssystem kann nur überprüfen, ob Mindeststandards eingehalten sind
      • QM Systeme müssen ausgebaut werden
  • Mobilität
  • Lebenslanges Lernen
  • Soziale Dimension
  • Studienstruktur
  • Anerkennung von Studienleistungen
  • Qualifikationsrahmen

Mobilität[Bearbeiten]

Vertikale Mobilität[Bearbeiten]

  • Mobilität zwischen Abschlüssen
  • Probleme hier mit verschiedenen Inhalten

Horizontale Mobilität[Bearbeiten]

  • Auslandssemester, Wechsel der Uni im Semester

Studienstruktur[Bearbeiten]

  • Umsetzung als Bachelor-/Mastersystem

Zulassung[Bearbeiten]

  • Vorleistungsordnung wo drinsteht, was du haben musst
  • es fehlt eine einheitliche Regelung
  • Rahmenbedingungen auf -bundes- oder Landesebene müssen gesetzt werden

Lebenslanges Lernen / Qualifikationsrahmen[Bearbeiten]

  • jeder kann sic im laufe seines Lebens bildungstechnisch nochmal Umorientieren

Relevante Gremien[Bearbeiten]

(png organigramm einfügen)

  • HRK - Mitgliederverband ( dadurch Freiwillige Mitgliedschaft der Hochschulen)
    • kritisch zu sehen HRK oft gleichgesetzt mit Stimme der Hochschule
    • HRK hat Bolognazentrum -> schuldig am Bolognareader
  • Akkreditierungspool
    • erstellt Akkreditierungsvorgaben
    • es ist nicht zulässig, das bei Akkreditierung die Zahl der Kredits für Modul vorgegeben werden
  • fzs
    • nur sehr geringer Anteil der Studierenden ist in dt. dort organisiert
    • kommt einem Bundesweitem Dachverband der Studierenden am nächsten

relevante Dokumente[Bearbeiten]

  • Bologna-Folgekonferenz
  • Europäische BildungsministerInnenkonfernz
    • Qualifikationsrahmen für europäische Hoschulabschlüsse
    • EQR
  • Lissabon-Konvention
    • Regelt Anerkennung von Studienleistungen
  • Richtlinien zur Qualitätssicherung
  • KMK
  • BMBF
  • Akkreditierungsrat
  • Bildungsministerien der Länder

Diskussion des Workshops/ Klärung von Fragen[Bearbeiten]

Wie häufig muss akkreditiert werden ???

  • länderabhängig
  • bei Einführung, nach 5 Jahren, danach alle 7 Jahre
  • es können aber auch kürzere Fristen gegeben werden

Master/Diblom/Bachelor[Bearbeiten]

  • nur als mehrstufiges Modell möglich, also Diplom/Master, Bachelor-/Master

Anzahl der ECTS Punkte[Bearbeiten]

  • 2 ECTS-cp sind sinnlos, reicht nur für 1 1/2 h Vorslesungszeit die Woche, nicht für lernen von Prüfungen
  • Zahl der ECTS-cp muss abhängig vom Arbeitsaufwand-> Reakkreditierungsrelevant