StuRa:Forderungskatalog: Unterschied zwischen den Versionen

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** Ermöglichung eigener Seitenprojekte und Forschung, damit Einführung und Praxis im wissenschaftlichen Arbeiten
** Ermöglichung eigener Seitenprojekte und Forschung, damit Einführung und Praxis im wissenschaftlichen Arbeiten
* Möglichkeit für [[Studentische Forschung]]
* Möglichkeit für [[Studentische Forschung]]
=== [[Muster-SPO]] ===
* Beschränkung der Wiederholbarkeit von [[PVL]] abschaffen
** Die gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9861214182211&jlink=p34 § 34] Absatz 1 Nummer 5 [[SächsHSG]] mögliche Beschränkung ist nur eine Option.
** Eine Einschränkung der Wiederholbarkeit widerspricht dem Charakter einer [[PVL]].
** So werden [[PVL]] zu tatsächlichen und damit zusätzlichen [[Prüfung]] gemacht. Studierende werden gleichermaßen gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9861214182211&jlink=p21 § 21] Absatz 2 Nummer 7 [[Exmatrikulation | exmatrikuliert]].


[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]

Version vom 24. Mai 2011, 01:37 Uhr

HTW Dresden

  • Nutzungsmöglichkeit einiger Rechnerlabore der Fakultät Informatik/Mathematik für alle Studentinnen und Studenten als zentrale Rechnerlabore, besonders für die Zeiträume in denen die Rechnerlabore der anderen Fakultäten geschlossen haben.
  • Abschaffung des Laufzettels (pdf) für Freischüsse
    • heutzutage einfach in Software realisierbar
    • eigentlich Aufgabe des Prüfungsamtes
    • evtl. gleich automatische Freigabe von Prüfungen, sobald für diese alle Vorprüfungen bestanden sind
      • Information an Studi über seine (jetzt) mgl. Prüfungen?
      • Anreiz Freischuss zu nutzen und damit Verkürzung der Studiendauer
  • Zugang zu Hochschul(fach)laboren für Studenten
    • Einweisung und Brandschutz
    • Ermöglichung eigener Seitenprojekte und Forschung, damit Einführung und Praxis im wissenschaftlichen Arbeiten
  • Möglichkeit für Studentische Forschung

Muster-SPO

  • Beschränkung der Wiederholbarkeit von PVL abschaffen
    • Die gemäß § 34 Absatz 1 Nummer 5 SächsHSG mögliche Beschränkung ist nur eine Option.
    • Eine Einschränkung der Wiederholbarkeit widerspricht dem Charakter einer PVL.
    • So werden PVL zu tatsächlichen und damit zusätzlichen Prüfung gemacht. Studierende werden gleichermaßen gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 7 exmatrikuliert.