Bearbeiten von „StuRa:Geschäftsordnung

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Vorläufige Geschäftsordnung des StuRa der HTW Dresden


[[StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung ]]
=Vorbemerkung =
Die Geschäftsordnung ist ein Teil der Ordnungen der Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden. Der Studentenrat wird im Folgenden nur noch StuRa genannt.


Es gibt eine Vielzahl von [[Geschäftsordnungen]]. Meist hat jedes [[Organe | Organ]] eine Eigene.
====§ 1 Konstituierung====
Die konstituierende Sitzung des StuRa findet in der ersten Vorlesungswoche im Kalenderjahr statt. Es gilt das Protokoll für die konstituierende Sitzung.


Dieser Artikel behandelt die Geschäftsordnungen der studentischen Organe.


==== § 2 Sitzungen====
(1) Der StuRa tagt während der Vorlesungszeit jeden Dienstag ab 18 Uhr. Es bedarf keiner gesonderten Einladung.<br />
(2) An Feiertagen findet keine Sitzung statt.<br />
(3) Die Sitzungen enden spätestens 22 Uhr. Das Sitzungsende kann einmalig um eine Stunde verlängert werden.<br />
(4) Einberufung außerordentlicher Sitzungen<br />
(5) Einladung zu a.o. Sitzungen<br />
(6) Auf einer außerordentlichen Sitzung darf nur zu den auf der Einladung enthaltenen Themen diskutiert und beschlossen werden.<br />
(7) Die Ladungsfrist für außerordentliche Sitzungen beträgt mindestens 48 Stunden. In der vorlesungsfreien Zeit erhöht sie sich auf mindestens 7 Tage.<br />


----
====§ 3 Öffentlichkeit====
(1) Die Sitzungen des StuRa sind grundsätzlich öffentlich. Ausnahmen werden durch den Sitzungsvorstand oder mit einfacher Mehrheit durch den StuRa beschlossen und in den Tagesordnungspunkten erkenntlich gemacht.<br />
(2) Alle anwesenden haben Rederecht. Die Mitglieder der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden haben Antragsrecht. <br />
(3) Angelegenheiten, die die Persönlichkeitssphäre oder die Angestellten des StuRa betreffen, sind in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.<br />
(4) Für den nichtöffentlichen Teil sind die Anwesenden zur Verschwiegenheit verpflichtet.<br />
(5) Aus der nichtöffentlichen Sitzung ist ausgeschlossen, wer nicht Mitglied des StuRa oder eines angeschlossenen Gremiums ist. Ausnahmen können für einzelne Personen mit einfacher Mehrheit der Anwesenden Mitglieder des StuRa gemacht werden.<br />


====§ 4 Tagesordnung====
(1) Der StuRa gibt sich zu jeder Sitzung eine Tagesordnung.<br />
(2) Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wird über die Tagesordnung entschieden.<br />


= Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft =
====§ 5 Beschlussfähigkeit====
(1) Zu Beginn jeder Sitzung ist Anwesenheit der Mitglieder und die Beschlussfähigkeit des StuRa festzustellen. Die Beschlussfähigkeit kann jederzeit auf Antrag eines stimmberechtigten Mitglieds überprüft werden. <br />
(2) Der StuRa ist Beschlussfähig wenn die Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.<br />


Die [[Geschäftsordnung der StudentInnenschaft/Dokument|Geschäftsordnung der StudentInnenschaft]] gibt Arbeitsrichtlinien vor, welche vor allem in folgenden Punkten eine Optimierung darstellen soll:
====§ Sitzungsleitung====
* Kommunikation zwischen stud. Organen und stud. Vertretern
(1) Der Sitzungsvorstand wird auf der konstituierenden Sitzung gewählt.<br />
** z.B. [[Studentischer Hochschulrat]] siehe auch [[Grundordnung/Dokument #§ Zusammenarbeit |Grundordnung der StudentInnenschaft]]
** Wer ist wem Rechenschaft schuldig ?
* Rechtssicherheit bei Beschlussfassung über [[Beitrag|Beiträge]]
* die entsprechende Protokollierung
* Zuständigkeit   


== Versionen ==
====§ Protokollführung====
(1) Die Protokollführung wird


=== [[Geschäftsordnung/Dokument | aktuelle Arbeitsfassung]] ===
====§ Anträge====


= Geschäftsordnung des StuRa =
====§ Lesung====


Die [[Geschäftsordnung des StuRa/Dokument|Geschäftsordnung des StuRa]] gibt Arbeitsrichtlinien vor, welche vor allem in folgenden Punkten eine Optimierung darstellen soll:
====§ Abstimmungen====
* Minimalisieren durch standardisieren von Routineprozessen ( Beschlussfähigkeit, GO-Antrag, Abstimmung, Wahl...)
(1) Bei festgestellter Beschlussunfähigkeit kann trotzdem über Anträge abgestimmt werden welche bereits in der vorangegangenen ordentlichen Sitzung besprochen wurden und dabei ausschließlich aufgrund von Beschlussunfähigkeit nicht beschlossen werden konnten. <br />
* Definieren von Zuständigkeiten (Sprecher, Referate Plenum...)
* Verbesserung des Informationsflusses (Richtige Information an richtige Person zur richtigen Zeit)
* Abgabe und Form von Antragen, Änderungsanträgen
* Sitzung (Leitung, Ladung, Protokoll)


== Versionen ==
====§ Anträge zur Geschäftsordnung====
 
(1) Anträge zur Geschäftsordnung kann jedes Mitglied des StuRa stellen. Geschäftsordnungsanträge erfolgen durch Zuruf oder Heben beider Hände. Der / dem Antragstellenden ist als nächstes das Wort zu erteilen. Redebeiträge dürfen dadurch nicht unterbrochen werden.<br />
=== [[Geschäftsordnung des StuRa/Dokument | aktuelle Arbeitsfassung]]===
(2) Anträge zur Geschäftsordnung sind:<br />
 
# Änderung der beschlossenen Tagesordnung;
= Beispiele =
# Vertagung eines Punktes der Tagesordnung;
 
# Ausschluss der Öffentlichkeit;
=== bekannte Beispiele ===
# Zulassung einzelner zu geschlossenen Sitzung;
* [http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/go_btg/index.html Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages]
# Nichtbefassung mit einem Antrag oder Tagesordnungspunkt;
* [http://www.landtag.sachsen.de/de/landtag/grundlagen/87.aspx Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags]
# Schluss der Debatte
 
# Wiederaufnahme der Debatte;
=== andere [[Studentinnen- und Studentenschaften]]  ===
# sofortige Abstimmung über einem Antrag;
* [http://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/22 Geschäftsordnung der] [[StuRa TU Dresden | Studentenschaft TU Dresden]]
# schriftliche Abstimmung;
** [http://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/23 Durchführungsbestimmungen zur Geschäftsordnung der] [[StuRa TU Dresden | Studentenschaft TU Dresden]]
# geheime Abstimmung;
 
# nochmalige Auszählung der Abstimmung;
[[Kategorie:Ordnung]]
# erneute Feststellung der Beschlussfähigkeit;
[[Kategorie:Begriff]]
# einmalige sofortige Richtigstellung;
# Beschränkung der Redezeit
#:a)    bis zum Ende des Tagesordnungspunktes oder</li>
#:b) bis zum Ende der Sitzung;
# Schließung der Rednerliste;
# Abweichung von einzelnen Punkten der Geschäftsordnung;
# einmale Verlängerung der Sitzung um höchstens eine Stunde;
# Schluss der Sitzung;
(3) Auf Antrag eines Mitglieds des StuRa ist ein Antrag zur Geschäftsordnung mit alleinigem Stimmrecht der Mitglieder des StuRa zu wiederholen. Das Abstimmungsergebnis ist Maßgebend.<br />
(4) Der Antrag zur Geschäftsordnung nach Abs. 2 Nr. 17 bedarf der 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<br />
(5) Bei Anträgen zur Geschäftsordnung nach Abs. 2 Nr. 10 – 13 ist eine Gegenrede nicht zulässig.<br />
(6) Vor dem Schluss der Rednerliste ist jedem Mitglied des StuRa Gelegenheit zu geben, sich noch auf diese setzen zu lassen.<br />

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