StuRa:Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Es gibt eine Vielzahl von [[Geschäftsordnungen]]. Meist hat jedes [[Organe | Organ]] eine Eigene.
Dieser Artikel behandelt die Geschäftsordnungen der studentischen Organe.
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= Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft =
Die [[Geschäftsordnung der StudentInnenschaft/Dokument|Geschäftsordnung der StudentInnenschaft]] gibt Arbeitsrichtlinien vor, welche vor allem in folgenden Punkten eine Optimierung darstellen soll:
* Kommunikation zwischen stud. Organen und stud. Vertretern
** z.B. [[Studentischer Hochschulrat]] siehe auch [[Grundordnung/Dokument #§ Zusammenarbeit |Grundordnung der StudentInnenschaft]]
** Wer ist wem Rechenschaft schuldig ?
* Rechtssicherheit bei Beschlussfassung über [[Beitrag|Beiträge]]
* die entsprechende Protokollierung
* Zuständigkeit   
== Versionen ==
=== [[Geschäftsordnung/Dokument | aktuelle Arbeitsfassung]] ===
= Geschäftsordnung des StuRa =
Die [[Geschäftsordnung des StuRa/Dokument|Geschäftsordnung des StuRa]] gibt Arbeitsrichtlinien vor, welche vor allem in folgenden Punkten eine Optimierung darstellen soll:
* Minimalisieren durch standardisieren von Routineprozessen ( Beschlussfähigkeit, GO-Antrag, Abstimmung, Wahl...)
* Definieren von Zuständigkeiten (Sprecher, Referate Plenum...)
* Verbesserung des Informationsflusses (Richtige Information an richtige Person zur richtigen Zeit)
* Abgabe und Form von Antragen, Änderungsanträgen
* Sitzung (Leitung, Ladung, Protokoll)
== Versionen ==
=== [[Geschäftsordnung des StuRa/Dokument | aktuelle Arbeitsfassung]]===
= Beispiele =
=== bekannte Beispiele ===
* [http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/go_btg/index.html Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages]
* [http://www.landtag.sachsen.de/de/landtag/grundlagen/87.aspx Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags]
=== andere [[Studentinnen- und Studentenschaften]]  ===
* [http://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/22 Geschäftsordnung der] [[StuRa TU Dresden | Studentenschaft TU Dresden]]
** [http://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/23 Durchführungsbestimmungen zur Geschäftsordnung der] [[StuRa TU Dresden | Studentenschaft TU Dresden]]
[[Kategorie:Ordnung]]
[[Kategorie:Begriff]]

Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 18:53 Uhr

Vorlage:Begriffserklärung

StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung

Es gibt eine Vielzahl von Geschäftsordnungen. Meist hat jedes Organ eine Eigene.

Dieser Artikel behandelt die Geschäftsordnungen der studentischen Organe.




Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft[Bearbeiten]

Die Geschäftsordnung der StudentInnenschaft gibt Arbeitsrichtlinien vor, welche vor allem in folgenden Punkten eine Optimierung darstellen soll:

Versionen[Bearbeiten]

aktuelle Arbeitsfassung[Bearbeiten]

Geschäftsordnung des StuRa[Bearbeiten]

Die Geschäftsordnung des StuRa gibt Arbeitsrichtlinien vor, welche vor allem in folgenden Punkten eine Optimierung darstellen soll:

  • Minimalisieren durch standardisieren von Routineprozessen ( Beschlussfähigkeit, GO-Antrag, Abstimmung, Wahl...)
  • Definieren von Zuständigkeiten (Sprecher, Referate Plenum...)
  • Verbesserung des Informationsflusses (Richtige Information an richtige Person zur richtigen Zeit)
  • Abgabe und Form von Antragen, Änderungsanträgen
  • Sitzung (Leitung, Ladung, Protokoll)

Versionen[Bearbeiten]

aktuelle Arbeitsfassung[Bearbeiten]

Beispiele[Bearbeiten]

bekannte Beispiele[Bearbeiten]

andere Studentinnen- und Studentenschaften[Bearbeiten]