StuRa:Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Dieser Artikel handelt von der [[#Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft | Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]].
Dieser Artikel behandelt die Geschäftsordnungen der studentischen Organe.




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= Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft =
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Die Geschäftsordnung der StudentInnenschaft gibt Arbeitsrichtlinien vor, welche vor allem in folgenden Punkten eine Optimierung darstellen soll:
Die [[Geschäftsordnung der StudentInnenschaft/Dokument|Geschäftsordnung der StudentInnenschaft]] gibt Arbeitsrichtlinien vor, welche vor allem in folgenden Punkten eine Optimierung darstellen soll:
* Kommunikation zwischen stud. Organen und stud. Vertretern
* Kommunikation zwischen stud. Organen und stud. Vertretern
** z.B. [[Studentischer Hochschulrat]] siehe auch [[Grundordnung/Dokument #§ Zusammenarbeit |Grundordnung der StudentInnenschaft]]
** z.B. [[Studentischer Hochschulrat]] siehe auch [[Grundordnung/Dokument #§ Zusammenarbeit |Grundordnung der StudentInnenschaft]]
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== Versionen ==
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=== [[Geschäftsordnung/Dokument | aktuelle Beschlussfassung]] vom 10. Mai. 2011 ===
=== [[Geschäftsordnung/Dokument | aktuelle Arbeitsfassung]] ===


= Geschäftsordnung des StuRa =
= Geschäftsordnung des StuRa =
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* Abgabe und Form von Antragen, Änderungsanträgen
* Abgabe und Form von Antragen, Änderungsanträgen
* Sitzung (Leitung, Ladung, Protokoll)
* Sitzung (Leitung, Ladung, Protokoll)
== Versionen ==
=== [[Geschäftsordnung des StuRa/Dokument | aktuelle Arbeitsfassung]]===


= Beispiele =
= Beispiele =

Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 18:53 Uhr

Vorlage:Begriffserklärung

StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung

Es gibt eine Vielzahl von Geschäftsordnungen. Meist hat jedes Organ eine Eigene.

Dieser Artikel behandelt die Geschäftsordnungen der studentischen Organe.




Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft[Bearbeiten]

Die Geschäftsordnung der StudentInnenschaft gibt Arbeitsrichtlinien vor, welche vor allem in folgenden Punkten eine Optimierung darstellen soll:

Versionen[Bearbeiten]

aktuelle Arbeitsfassung[Bearbeiten]

Geschäftsordnung des StuRa[Bearbeiten]

Die Geschäftsordnung des StuRa gibt Arbeitsrichtlinien vor, welche vor allem in folgenden Punkten eine Optimierung darstellen soll:

  • Minimalisieren durch standardisieren von Routineprozessen ( Beschlussfähigkeit, GO-Antrag, Abstimmung, Wahl...)
  • Definieren von Zuständigkeiten (Sprecher, Referate Plenum...)
  • Verbesserung des Informationsflusses (Richtige Information an richtige Person zur richtigen Zeit)
  • Abgabe und Form von Antragen, Änderungsanträgen
  • Sitzung (Leitung, Ladung, Protokoll)

Versionen[Bearbeiten]

aktuelle Arbeitsfassung[Bearbeiten]

Beispiele[Bearbeiten]

bekannte Beispiele[Bearbeiten]

andere Studentinnen- und Studentenschaften[Bearbeiten]