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Dein Text |
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| === § Beschlussfassung === | | === § Beschlussfassung === |
| Es finden die Regelungen aus § 54 Absatz 1 und 2 SächsHSG Anwendung.
| | Grundsätzliches zu Beschlüssen an Hochschulen findet ihr im § 54 SächsHSG. |
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| === § Finanzielles und Haushaltsplan ===
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| # Nur wer über [[Beitrag|Beiträge]] verfügt , muss einen [[Haushaltsplan]] an das ihm Beiträge zuteilende Gremium liefern. Eine Untergliederungsebene deshalb, weil das ganze nicht zu Aufgeblasen sein soll, um z.B. FSRs nicht den Spielraum für Kreativität zu lassen.
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