Bearbeiten von „StuRa:Geschäftsordnung/Dokument“
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Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 75: | Zeile 75: | ||
=== § Beschlussfassung === | === § Beschlussfassung === | ||
# Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden gefasst, sofern das SächsHSG oder diese Ordnung nichts anderes bestimmen. | |||
# Beschlüsse der Organe werden, sofern nichts anders bestimmt wird, mit der Beschlussfassung wirksam. | # Beschlüsse der Organe werden, sofern nichts anders bestimmt wird, mit der Beschlussfassung wirksam. | ||
# Beschlüsse sind in Sitzungen zu protokollieren. Ihre Bekanntgabe erfolgt durch Protokollveröffentlichung. | # Beschlüsse sind in Sitzungen zu protokollieren. Ihre Bekanntgabe erfolgt durch Protokollveröffentlichung. |